Es gibt eine neue Branchenregel für Tätigkeiten im Metallhandwerk. Die »DGUV Regel 109-607« gibt einen Überblick, worauf beim Arbeiten mit unterschiedlichen Maschinen und Verfahren hinsichtlich Arbeitsschutz und Gesundheit zu achten ist.
Das Aufgabenspektrum im Metallbau ist vielseitig – seien es Metall- und Schlossertätigkeiten oder die Bearbeitung und Montage diverser Verbundstoffe. Doch mit jedem Berufsbild gehen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten einher, für die es entsprechende Präventionsmaßnahmen braucht. Einen Überblick dazu liefert die neue »DGUV Regel 109-607 – Branche Metallbau« der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie dient Betrieben und Verantwortlichen als Nachschlagewerk für wesentliche Arbeitsschutzmaßnahmen, die in branchentypische Tätigkeiten und Arbeitsplätze unterteilt sind. Je nach Einsatz von Maschinen, Arbeitsgeräten oder Materialen können potenzielle Gefährdungen und mögliche Präventionsmaßnahmen variieren.
Vor allem neue Arbeitsmittel, Maschinen und Verfahren verändern das Berufsbild des Metallbauers. Dadurch ergeben sich neue Unfallschwerpunkte. »Trotz zunehmender Automatisierung ereignen sich Unfälle oft aber immer noch bei Standardtätigkeiten«, sagt Kathrin Stocker von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Die Leiterin des Sachgebiets Schiffbau, Metallbau, Schweißen, Aufzüge im DGUV-Fachbereich Holz und Metall zählt dazu beispielsweise Quetschungen beim Arbeiten mit kraftbetriebenen und nicht kraftbetriebenen Handwerkzeugen, Absturz von Leitern, Anlagen und Dächern, Verbrennungen durch Funkenflug oder Splitterverletzungen beim Schleifen.
Die DGUV-Regel liefert daher einerseits Informationen zum sachgemäßen Betrieb automatisierter Maschinen und Pressen sowie die Anwendung neuartiger Laser- und 3D-Druck-Systeme. Andererseits gibt sie Aufschluss über Gefahren bei klassischen manuellen Tätigkeiten eines Metallbauers wie Drehen, Bohren und Fräsen.
Die DGUV Regel 109-607 - Branche Metallbau ist in der Bibliothek von arbeitssicherheit.de enthalten.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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