Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz will die Bundesregierung für geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sorgen. Zukünftig werden Werkverträge und Leiharbeit in diesem Bereich verboten sein.
Vor allem die Fleischindustrie steht seit der Corona-Pandemie in der Kritik – sei es wegen der Arbeitsbedingungen, der Unterbringung von Beschäftigten oder dem Einsatz von Fremdpersonal. Immer wieder kam es in fleischverarbeitenden Betrieben zu einem hohen Infektionsgeschehen. Bereits im Mai kündigte das Bundesarbeitsministerium an, neue Regelungen in der Fleischindustrie schaffen zu wollen.
Die Verabschiedung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes soll noch in diesem Jahr erfolgen. Demnach wird es ein grundsätzliches Verbot geben, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie einzusetzen. Dazu zählen die Bereiche Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2021. Der Einsatz von Leiharbeit ist ab dem 1. April 2021 verboten. Es gibt jedoch eine eng begrenzte Ausnahme für die Fleischverarbeitung. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte gilt eine Ausnahmeregelung.
Darüber hinaus gilt eine Pflicht zur elektronischen und manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung. Diese soll dazu dienen, die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften zu überprüfen. Auch branchenübergreifend verändert sich etwas im Arbeitsschutz. So sieht das Arbeitsschutzgesetz bald eine Mindestquote an Betriebsbesichtigungen vor.
Quelle/Text: BMAS / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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