Abstandhalten, Mund-Nase-Schutzbedeckung, Händedesinfektion: Es gibt zahlreiche betriebliche Maßnahmen, die Unternehmen in Deutschland zum Schutz gegen eine Ansteckung mit dem Virus ergreifen. Wie viele Betriebe die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel befolgen und welche betrieblichen Maßnahmen besonders häufig vorkommen, dies hat eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin untersucht.
In der gleichen Zeit in der – im Bundestag (vgl. Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel vom 29.10.2020) und in den Landtagen heftig um die Beteiligung der Volksvertreter an Entscheidungen zur Corona-Krise gestritten wird, – immer mehr Bundesbürger sich mit strikteren Maßnahmen im Kampf gegen die globale Virusbedrohung durchaus einverstanden erklären, zahlreiche Betriebe und Branchen fürchten, aus dem nächsten »Lockdown« könne für sie und ihre Beschäftigten alsbald ein finaler »Knockdown« werden, bestätigt eine aktuelle Untersuchung der in Dortmund ansässigen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), dass die Betriebe in Deutschland in allen Branchen und Größenkategorien in weit überdurchschnittlicher Weise die Vorgaben, insbesondere die nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (GMBl. Nr. 24 vom 20. August 2020, S. 484 ff.) binnen kürzester Zeit umgesetzt haben.
Die Eckdaten der Studie
Über alle Betriebsgrößen hinweg, haben, laut BAuA, durchschnittlich 98 Prozent der Unternehmen Corona-spezifische Schutzmaßnahmen ergriffen. Nach Wirtschaftszweigen differenziert liegt der Wert zwischen 92 Prozent und 100 Prozent. Die in dieser Form beteiligten Geschäftsführungen zogen vielfach Berater hinzu wie etwa Betriebsärzte in 44 Prozent der Betriebe, externe Berater (18 Prozent) und Arbeitnehmervertretungen (15 Prozent).
Das »Ranking« der Einzelmaßnahmen
Wie nicht anders zu erwarten, ist nicht jede der in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel aufgeführte Maßnahme in gleicher Weise für die Betriebe passend. Während ein Bankkaufmann durchaus im Homeoffice agieren kann, scheidet dies für weite Teile von Handwerk und Gewerbe schon rein tatsächlich aus. Dieser Umstand spiegelt sich dann auch in der prozentualen Wertigkeit der Maßnahmen wider.
Die »Hitparade« der in den Betrieben durchgeführten Maßnahmen sieht laut BAuA wie folgt aus: