Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Arbeitszeiterfassung: Sicherheit und Gesundheit im Fokus

Flexible Arbeitszeiten können die Gesundheit beeinträchtigen.
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nimmt Arbeitgeber zukünftig in die Pflicht, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Aber sorgt eine Zeiterfassung gleichzeitig für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Mitte Mai 2019 entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Arbeitgeber dazu verpflichten, ein System einzurichten, mit dem sie die tägliche Arbeitszeit messen können. Hintergrund des Urteils ist eine Klage der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO). Sie forderte eine Feststellung der Verpflichtung der Deutschen Bank SAE, ein System einzurichten, welches die täglich geleistet Arbeitszeit der Beschäftigten erfasst.

Arbeitnehmerrechte gestärkt

Im Rahmen der Urteilsbegründung führt der Gerichtshof an, dass ohne ein System zur Arbeitszeiterfassung, weder »die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden kann«. So sei es für Arbeitnehmer äußerst schwierig oder praktisch gar unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen. Zur Feststellung, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit inklusive der Überstunden und Ruhezeiten eingehalten werde, brauche es eine objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen wie wöchentlichen Arbeitszeit. Nach Auffassung des EuGH bietet ein System zur Arbeitszeiterfassung Beschäftigten ein wirksames Mittel, einen objektiven und verlässlichen Überblick über ihre geleistete Arbeitszeit zu erhalten. Dies erleichtere einerseits Arbeitnehmern den Nachweis geleisteter Stunden, andererseits diene es Gerichten und Behörden der Kontrolle hinsichtlich Einhaltung der Rechte.

Das Urteil: Die Mitgliedstaaten müssen »die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.« Dies soll die praktische Wirksamkeit von Arbeitszeitrichtlinien und der Charta der Grundrechte der EU gewährleisten. Die Mitgliedstaaten müssen das Urteil (Rs. C-55/18) in konkrete Vorgaben umsetzen. Sie haben dabei die Möglichkeit, Modalitäten - wie beispielsweise die Form der Erfassung - selbst zu bestimmen. Ebenso können bei Umsetzung in nationales Recht Besonderheiten bestimmter Tätigkeitsbereiche oder Eigenheiten berücksichtigt werden.

Umgang mit der Arbeitszeit

Die Forderung nach Arbeitszeiterfassung kann sich auch positiv auf die Arbeitssicherheit für Unternehmen auswirken. »Nicht die Erfassung der Arbeitszeit ist das eigentliche Problem, sondern der Umgang mit der Arbeitszeit«, sagt Professor Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). »Überlange Arbeitszeiten erhöhen das Unfallrisiko und schaden der Erholungsfähigkeit. Das ist wissenschaftlich belegt.« Es sei daher zu begrüßen, wenn das Urteil des EuGH dazu führe, dass Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stärker in den Fokus rücke. Für Breuer verbessert das Wissen über die geleistete Arbeitszeit die Grundlage, auf der Führungskräfte mit ihren Mitarbeitern ins Gespräch über ihre Arbeitsdauer kommen können. Dies betreffe vor allem jene Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, Vertrauensarbeitszeit haben oder von denen man wisse, dass sie zu Überstunden neigen.

So zeigt der Report »Weniger Arbeit, mehr Freizeit? - Wofür Mütter und Väter flexible Arbeitsarrangements nutzen« des WSI-Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, dass flexible Arbeitsmodelle grundsätzlich - unabhängig der Geschlechter - im Schnitt zu längeren Arbeitszeiten im Job führen. Bei selbstbestimmten Arbeitszeiten leisten Männer und Frauen mehr zusätzliche Überstunden als Beschäftigte mit festen Arbeitszeiten. Bei Männern sind es rund vier Stunden pro Woche, bei Frauen etwa eine. Bezahlt werde davon nur ein kleiner Teil.  

Ob Überstunden, Pausenzeiten oder Höchstarbeitszeit: Klare Regelungen im Betrieb helfen, damit flexible Arbeitsmodelle nicht zu Lasten der Gesundheit gehen. Dazu beitragen kann ebenso eine systematische Erfassung von Arbeitszeiten - und sei es nur für das Bewusstsein über die eigene Arbeitsdauer.

Quelle/Text: EuGH, DGUV, Hans-Böckler-Stiftung / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

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