Insgesamt weisen 4.200 Aufzüge gefährliche Mängel auf. Das berichtet der TÜV-Verband (VdTÜV) und bezieht sich auf den aktuellen Anlagensicherheits-Report.
Die TÜV-Prüfungen von Aufzugsanlagen haben im Jahr 2019 in vielen Fällen Mängel aufgedeckt. Die Prüfer stellten bei rund 4.200 Aufzugsanlagen gefährliche Mängel fest. Das sind 0,7 Prozent der insgesamt etwa 607.000 untersuchten Personenaufzüge in Deutschland. Zu gefährlichen Mängeln zählen beispielsweise mangelhafte Absturzsicherungen oder defekte Notrufsysteme. »Kann die Anlage nicht sofort nachgebessert werden, werden die Aufzüge von den zuständigen Aufsichtsbehörden vor Ort stillgelegt«, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des VdTÜV. Dies sei bei rund 3.000 Aufzügen der Fall gewesen. Weitere 11,9 Prozent der Anlagen wiesen erhebliche Sicherheitsmängel auf, die Betreiber nachbessern und von Prüfern erneut begutachten lassen müssen. Der Großteil der Aufzugsanlagen ist Ordnung, wie die Prüfungen zeigen. So wurden bei 43,9 Prozent der geprüften Aufzüge geringfügige Mängel, bei 43,5 Prozent keine Mängel festgestellt.
Mit Jahresbeginn 2021 müssen Aufzugsanlagen in Deutschland mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Das bedeutet: Aus dem Aufzug heraus muss ein Notdienst ständig erreichbar sein. Für die Nachrüstung hatten Betreiber fünf Jahre Zeit. Diese Übergangsfrist läuft Ende 2020 aus. Doch nach Schätzung des TÜV-Verbands verfügen 15 bis 20 Prozent aller Aufzugsanlagen noch nicht über diese Ausstattung. Dies wird sich bei Prüfungen im kommenden Jahr in den Mängeln niederschlagen. Falls die Prüfer einen solchen Mangel feststellen, informieren sie die Aufsichtsbehörden, die über eine Stilllegung entscheiden. Bühler rät daher: »Die Betreiber sollten nicht warten und betroffene Anlagen umgehend nachrüsten.«
Quelle/Text: VdTÜV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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