Ob Winterdienst oder Baustelle: Arbeit im Freien findet oftmals in den frühen Morgenstunden statt, wenn es noch dunkel ist. Warnkleidung sollte dabei zur Standardausrüstung gehören.
Im Herbst und Winter sind die Tage kurz. Morgens wird es erst spät hell und am Nachmittag setzt schon die Dämmerung sein. Wer während der Dunkelheit draußen im Einsatz ist, sollte stets auf Warnkleidung setzen. Damit sind Beschäftigte im Dämmerlicht für andere gut sichtbar. Das sorgt für einen höheren Unfallschutz. Auch für andere Tätigkeitsbereiche kann Warnkleidung vorgeschrieben sein. Darüber berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der Ausgabe »Arbeit & Gesundheit«.
Auf Straßen und Schienen ist Warnkleidung immer Pflicht. Diese ist in jeglichen Arbeitssituationen zu tragen – also wenn das Übersehen von Personen eine Gefahr darstellt und keine anderen Maßnahmen ausreichenden Schutz bieten. Folglich ist Warnkleidung bei Tätigkeiten im fließenden Straßen- und Schienenverkehr sowie im innerbetrieblichen Verkehr notwendig – und zwar immer. Dies ist unabhängig von der Tageszeit. Außerdem können Dunkelheit, Nebel, Schnee und Regen die Sicht derart verschlechtern, sodass Warnkleidung auch bei vermeintlich ungefährlichen Situationen getragen werden muss.
Damit Warnkleidung ihre Wirkung nicht verfehlt, sollte sie sich von der Arbeitsumgebung abheben. So wird bei der Grünpflege oder bei Forstarbeiten beispielsweise das Tragen von orange-roter Warnkleidung empfohlen. Darüber hinaus kommt es auf das fachgerechte Tragen an. Die Reflexstreifen der Warnkleidung dürfen nicht verdeckt sein. Man muss sie aus jeder Perspektive gut erkennen können. Aus dem Grund sind Warnwesten und -jacken stets geschlossen zu tragen. Auch dürfen Ärmel und Hosenbeine nicht hochgekrempelt werden.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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