Um Energie einzusparen, wird vielerorts aktuell die Beleuchtung reduziert. Sicherheitsrelevante Beleuchtung auf Arbeitswegen muss jedoch eingeschaltet bleiben.
Ob Straßenbeleuchtung oder angestrahlte Gebäude: An vielen Stellen werden Beleuchtungszeiten reduziert, teils wird auch komplett darauf verzichtet, sofern dies möglich ist. Hintergrund ist die Energiekrise und die damit einhergehende Energiesparverordnung. Doch »Maßnahmen zur Energieeinsparung, die zurzeit in vielen Bereichen umgesetzt werden, dürfen nicht dazu führen, dass Arbeitswege unsicher werden«, sagt Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Sicherheitsrelevante Beleuchtung müsse eingeschaltet bleiben, das sei in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung auch explizit so festgehalten.
Die Sorge geht unter anderem um Beschäftigte, die in der Zeitungszustellung arbeiten. Zusteller tragen Zeitungen meist im Zeitraum von zwei bis sechs Uhr in der Nacht aus. Aber auch andere Berufstätige sind während der Dunkelheit unterwegs – sei es nachts, in den frühen Morgenstunden oder spät am Abend. Alle benötigen auf Wegen oder Grundstücken eine ausreichende Beleuchtung.
Im Jahr 2021 erlitten knapp 3.000 Zeitungszusteller einen Unfall. Die Verletzungen dabei betrafen oft die Hüfte oder das Bein sowie den Fuß oder den Knöchel. Die Sicherheit in dem Berufsfeld hängt aber nicht allein von der Beleuchtung ab, die auf Straßen oder Grundstücken herrscht. Arbeitgeber können zur Sicherheit beitragen, indem sie Beschäftigte auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung mit reflektierenden Warnwesten, zusätzlichen Reflektoren, Stirnlampen oder Trillerpfeifen zur Alarmierung bei Bedrohungen ausstatten. Darüber hinaus bietet festes, möglichst knöchelhohes Schuhwerk für Zusteller mehr Schutz.
Quelle/Text: BG ETEM / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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