News  Arbeitssicherheit  

Energiekosten: Stoßlüften statt gekipptes Fenster

Stoßlüften statt gekipptes Fenster
Foto: © F8 \ Suport Ukraine - stock.adobe.com

Luftaustausch dient nicht nur dem Infektionsschutz, es beugt ebenso Schimmelbildung in Räumen vor. Aber wie belastet regelmäßiges Lüften die Energiekosten?

Ob Büro oder Produktion: Auch diesen Winter wird eine ausreichende Lüftung von Innenräumen eine Rolle spielen, um Ansteckungen mit dem Corona-Virus am Arbeitsplatz zu vermeiden. Doch gerade in Zeiten der Energiekrise kommt die Frage auf, wie sich dies mit Gebot des Energiesparens vereinbaren lässt. Antworten liefert die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion steigt in schlecht oder nicht belüfteten Büros. Das gilt selbst dann, wenn Beschäftigte einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Für effektives Lüften wird zwischen zwei Varianten unterschieden: einerseits das freie Lüften, andererseits die technische Lüftung. Bei einer technischen Lüftung versorgt eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) Innenräume mit gefilterter Frischluft von außen. »Bei der freien Lüftung ist die Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und am besten auch mit geöffneten Türen am effektivsten«, sagt Dr. Simone Peters, Leiterin des Sachgebiets Innenraumklima der DGUV. Stoßlüften belaste auch nicht die Energiebilanz. Sie rät dazu, im Winter in regelmäßigen Abständen für drei Minuten richtig stoßzulüften. Dann sei der Verlust an Heizenergie minimal. Für nicht empfehlenswert hält sie die Lüftung über ein dauerhaft gekipptes Fenster.

Regelmäßiges Lüften beugt ebenso einer Schimmelbildung in Räumen vor. Gerade wenn im Winter an vielen Arbeitsplätzen die Raumtemperatur reduziert wird, kann Schimmel entstehen. Je geringer die Raumtemperatur, desto größer ist das Risiko. Sind Räume zu kühl, kann sich Kondenswasser bilden. Die Folgen können dann Feuchteschäden oder Schimmelpilzbefall sein. »In Arbeitsräumen ohne technische Belüftung muss deshalb auf jeden Fall gelüftet werden, um für den notwendigen Luftaustausch zu sorgen«, sagt Peters. Das entspreche der DGUV-Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften. Man schlage somit zwei Fliegen mit einer Klappe. 

Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Corona-Virus: Lesen Sie auch »Frischluft für Arbeitsplätze in Innenräumen« >>

Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt