Vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die aktuelle Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt bis zum 7. April 2023 – eigentlich. Nun soll die Verordnung vorzeitig zu Anfang Februar enden.
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in dritter Auflage. Der Geltungszeitraum ist befristet bis zum 7. April 2023. Nun zeichnet sich ein früheres Ende der Verordnung ab. Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Sonderregelungen am Arbeitsplatz zur Vermeidung von Corona-Infektionen zwei Monate früher als geplant beenden. »Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben«, sagte der Bundesarbeitsminister laut diversen Medienberichten der Nachrichtenagentur Reuters.
Die Entscheidung wird unter anderem damit begründet, dass die Zahl von Neuerkrankungen mit dem Corona-Virus aufgrund zunehmender Immunität in der Bevölkerung stark zurückgehe. So seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig, heißt es weiter. Bereits in der vergangenen Woche kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Lockerungen bei Corona-Schutzmaßnahmen an. Demnach entfällt die bundesweite Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar.
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