In der betrieblichen Praxis herrschen teils Vorurteile und Irrtümer rund um den Arbeitsschutz. Falsche Annahmen und Aussagen können jedoch die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten gefährden.
Im Betrieb stoßen Aufsichtspersonen oder Sicherheitsverantwortliche immer wieder auf falsche Aussagen hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Damit sind unter anderem Irrtümer wie diese gemeint: »Alten Hasen passieren keine Unfälle«, »Lärmschwerhörigkeit ist heilbar«, »Unter Wolken gibt’s keinen Sonnenbrand« oder »Gefahrstoffe erkennt man am Geruch«.
Solche Annahmen können fatale Folgen haben und die Sicherheit sowie die Gesundheit von Beschäftigten gefährden. Andere Aussagen führen wiederum zu der Behauptung, dass Betroffene eines Arbeitsunfalls mit unnötigen kosten- und zeitintensiven Vorgehensweisen konfrontiert seien. Dazu zählt beispielsweise die Annahme, dass nach jedem Arbeitsunfall ein Durchgangsarzt aufzusuchen sei.
Mit mehr als 40 solcher Fehlannahmen möchte die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) mit dem Merkblatt »Populäre Irrtümer im Arbeitsschutz« (A 039) aufräumen. Die darin aufgeführten sicherheits- und gesundheitsrelevanten Irrtümer beziehen sich unter anderem auf die Bereiche Absturz, Leitern, Explosionsgefahr, Strom, Transportmittel und UV-Schutz. Die Vorurteile werden mit Fakten richtiggestellt. Praxisnahe Hinweise ergänzen die korrekte Vorgehensweise. Das Merkblatt richtet sich an Betriebsleitungen sowie alle Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes. Darunter fallen Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Aufsichtspersonen und Betriebsärzte.
Quelle/Text: BG RCI / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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