Wie steht es um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten? Das beleuchtet jährlich ein Bericht für das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in Deutschland.
Der Bericht »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2019« der Bundesregierung gibt Aufschluss darüber, wie es um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit steht. Laut Sozialgesetzbuch ist dieser jährlich vorzulegen. Es handelt sich dabei um eine Fortführung des Vorjahresberichts. So lassen sich die Veränderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz erkennen. Der Bericht beinhaltet das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in Deutschland. Dabei fließen Daten der Unfallversicherungsträger und der Arbeitsschutzbehörden der jeweiligen Länder mit ein. Dazu zählen beispielsweise Statistiken zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Wesentliche Ergebnisse des Berichts: Insgesamt 937.456 meldepflichtige Arbeitsunfälle haben sich im Jahr 2019 ereignet. Das sind 11.853 weniger als im Jahr zuvor. Daraus ergibt sich eine Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter von 21,9. Diese Zahl ist mit den Vorjahren jedoch nicht vergleichbar, da die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Berechnung verändert hat. Im Bericht ist die Angabe tödlicher Arbeitsunfälle im Vergleich zum Jahr 2018 um 85 gestiegen – darunter sind jedoch 84 Altfälle aus den Jahren 2000 bis 2005. Somit ist die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle nahezu unverändert.
Die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit haben etwas zugenommen. Durch einen Zuwachs von 2.231 beläuft sich die Gesamtzahl an Verdachtsanzeigen für das Jahr 2019 auf 84.853. Die Anerkennung von Berufskrankheiten zeigt sich hingegen rückläufig – hier ergibt sich ein Rückgang von 1.372 auf 20.422. Die Todesfälle unter Berufserkrankten haben leicht zugenommen. Dabei ist der Anteil an durch asbesthaltige Stäube verursachten Todesfällen weiter gestiegen – von 64,1 auf 66,1 Prozent.
Aufgrund des Betrachtungszeitraums des Jahres 2019 finden die Auswirkungen der Corona-Pandemie keine Berücksichtigung.
Quelle/Text: BMAS / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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