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Neue DGUV-Regel 113-603 für die Branche Betonindustrie

Die neue DGUV-Regel 113-603 soll für mehr Sicherheit bei der Herstellung von Frischbeton sorgen.
Foto: © FreeProd - stock.adobe.com

Bei der Reinigung und Reparatur von Betonmischern kommt es immer wieder zu Unfällen, zum Teil verlaufen diese sogar tödlich. Denn für das Entfernen von Betonresten in der Mischtrommel muss das Anlagenpersonal bei geöffnetem Deckel die Reinigung vornehmen oder sogar in die Mischanlage selbst einsteigen. Selbiges gilt auch für das Austauschen und Reparieren der Mischwerkzeuge. Wird die Anlage unbeabsichtigt in Gang gesetzt, drohen den Beschäftigten ernsthafte Gefahren.

Um diese Gefahren zu minimieren und die Gesundheit der Angestellten zu schützen, hat die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) die neue DGUV-Regel 113-603 Branche Betonindustrie »Teil 2: Herstellung von Frischbeton« erarbeitet. Es handelt sich um den zweiten von insgesamt drei Teilen der Branchenregel für die Betonindustrie. Während sich Teil eins mit der Herstellung von Betonfertigteilen befasst, richtet sich Teil zwei an alle Unternehmen in der Branche: sowohl Betriebe, die Betonfertigteile herstellen, als auch Betriebe, die Betonpumpen oder Fahrmischer einsetzen.

Inhaltlich umfasst die neue DGUV-Regel 113-603 Branche Betonindustrie »Teil 2: Herstellung von Frischbeton« rechtliche Vorgaben, stellt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen dar und zeigt praxisorientierte Lösungen für einen guten Arbeitsschutz auf. Wichtige Themen sind ebenfalls die Lagerung und der Umgang mit den Ausgangsstoffen und der Betrieb der Mischanlagen oder Fahrmischer. Auch auf psychische Belastungen – etwa Zeitdruck, der direkter Umgang mit fordernden Kunden und eine hohe Arbeitsverdichtung aufgrund von Personalmangel – und damit einhergehende physische Gesundheitsrisiken geht die neue DGUV-Regel 113-603 Branche Betonindustrie »Teil 2: Herstellung von Frischbeton« mit konkreten Vorschlägen und empfohlenen Maßnahmen ein.

Die neue DGUV-Regel 113-603 Branche Betonindustrie »Teil 2: Herstellung von Frischbeton« richtet sich an Unternehmen und ihre Führungskräfte, ist aber auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, den Personal- und Betriebsrat oder Betriebsärzte wichtig.

Die neue DGUV-Regel 113-603 Branche Betonindustrie »Teil 2: Herstellung von Frischbeton« steht in der Bibliothek von arbeitssicherheit.de bereit.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de

Branchenregel: Lesen Sie auch »Corona-Helden: neue DGUV-Regel 101-605 für Reinigungsbranche« >>

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