Name des Begriffes: Sicherheitsbeauftragter
Beschreibungen des Begriffes:

Sicherheitsbeauftragter

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein vom Unternehmen bestellter Mitarbeiter, der die Aufgabe hat, sowohl den Arbeitgeber als auch weitere Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt sowie die Kollegen zu unterstützen, Gesundheitsgefahren, berufsbedingte Krankheiten und Unfälle zu verhindern bzw. zu vermeiden.

Sofern ein Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte hat (und der Sitz des Unternehmens in Deutschland ist), muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Ein Sicherheitsbeauftragter sollte technisches Verständnis mitbringen und vor allem Unfallgefahren erkennen und zu Lösungen für Sicherheitsgefahren beitragen. Der Sicherheitsbeauftragte ist ehrenamtlich neben seiner eigentlichen Arbeit tätig und erfüllt nicht die Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Weitergehende Informationen zu Sicherheitsbeauftragten finden sich in BGV A1 "Grundsätze der Prävention".

Typ des Begriffes: definition
Zurück