Moderne Büros bieten ideale Voraussetzungen für Austausch und Zusammenarbeit. Eine sorgfältige Raumplanung unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben ist dafür unerlässlich.
Arbeitsräume heute müssen verschiedene Funktionen erfüllen, darunter Raum für fokussiertes Arbeiten, anregende Diskussionen und informelle Treffen. Neben Bereichen für die Bildschirmarbeit sind Kommunikationszonen erforderlich, wie etwa Sitzlandschaften, Mittelzonen oder Räume für Workshops. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt Anregungen, wie Unternehmen ideale Bedingungen für den kommunikativen Austausch schaffen können.
Auf die Planung kommt es an
In Coworking Spaces oder Open Space Offices werden Kommunikationsbereiche räumlich von Büros getrennt oder miteinander verbunden. Für Räume, in denen sowohl konzentriertes Arbeiten als auch Austausch stattfinden soll, ist gute Planung unerlässlich, betont Andreas Stephan von der VBG, Leiter des Sachgebiets Büro im Fachbereich Verwaltung der DGUV. Er empfiehlt, für optimale Arbeitsbedingungen ausreichenden Abstand zwischen Kommunikationsbereichen und Büroflächen zu schaffen sowie die Räume mit ergonomischen Möbeln und Arbeitsmitteln auszustatten. Richtlinien zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen enthält die DGUV Regel 115-401: »Branche Bürobetriebe«.
Auch die Beleuchtung von Kommunikationsbereichen unterliegt speziellen Regeln. Um Mimik und Gestik insbesondere für Menschen mit Höreinschränkungen besser erkennbar zu machen, sollten Gesichter und vertikale Flächen, wie beispielsweise Whiteboards, ausreichend beleuchtet sein. Hierbei sind tiefstrahlende Leuchten ungeeignet. Steh- oder Tischlampen können hingegen den Raumcharakter betonen und eine gemütliche Atmosphäre schaffen. Ausführliche Hinweise, worauf es bei der Gestaltung moderner Büroräume ankommt, enthält die neue DGUV Regel FBVW-404: »Gestaltung von Kommunikationsbereichen im Büro«.
Bürogestaltung: sicher und barrierefrei
Alle Arbeitsbereiche, einschließlich der Kommunikationszonen, müssen sicherstellen, dass die geltenden Verkehrs- und Fluchtwegnormen eingehalten werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte der barrierefreien Gestaltung gelten, indem ausreichend Platz für breitere Verkehrswege geschaffen wird. Dies gewährleistet nicht nur die allgemeine Sicherheit, sondern ermöglicht auch die Nutzung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Assistenzhunden. Was Unternehmen außerdem bei der Entwicklung innovativer Bürokonzepte beachten sollten, darauf verweist die DGUV Information 215-441 »Büroraumplanung«.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (CI)
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