Damit alle im Betrieb sicher und gesund arbeiten, braucht es eine barrierefreie Kommunikation – vor allem auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz.
Wie Betriebe in Notfallsituationen alle Beschäftigten erreichen, zeigt ein Bericht der Ausgabe »Arbeit & Gesundheit« der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Belegschaften sind vielfältig. Ganz unterschiedliche Menschen arbeiten in einem Betrieb, unter anderem auch Personen mit Hör- und Sehproblemen. »Nicht nur Menschen mit einer Schwerbehinderung können Hör- oder Sehprobleme haben«, sagt Tobias Belz, Leiter des Sachgebiets Beschäftigungsfähigkeit der DGUV. Das Alter, private Gewohnheiten, etwa häufiges Hören lauter Musik, Allergien oder Stress könne die Sinneswahrnehmung ebenso verändern. Deshalb sollten Betriebe etwa bei einem Feueralarm mehrere Sinne ansprechen.
In dem Beitrag geht es um das Praxisbeispiel des Automobil- und Industriezulieferers Schaeffler. An dessen Schweinfurter Unternehmensstandort arbeiten auch gehörlose Beschäftigte. In Notsituation setzt der Betrieb nicht nur auf akustische Alarme, sondern nutzt zusätzlich die Kombination mit visuellen und haptischen Signalen. Über flackerndes Licht und Vibration werden beispielsweise auch Gehörlose in Sekundenschnelle informiert. Schließlich kommt es im Brandfall auf jede Sekunde an.
Im Arbeitsschutz braucht es eine verständliche und barrierefreie Kommunikation für alle Beschäftigten eines Betriebes – gerade bei einer vielfältigen Belegschaft. Wie sich diese umsetzen lässt, dabei unterstützen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beispielsweise mit Checklisten. Darin werden unter anderem auch Einschränkungen bei der Wahrnehmung von Informationen abgefragt. Dies hilft dabei, etwa Piktogramme oder Beschriftungen für alle verständlich zu gestalten.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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