Im Einzelhandel gehören Hand- und Fußverletzungen zu den häufigsten Unfallfolgen. Die neue Branchenregel »DGUV Regel 108-601 - Branche Einzelhandel« soll als Präventionsleitfaden dienen und helfen, solche Verletzungen zu vermeiden.
Zu Tätigkeiten im Einzelhandel zählen oftmals Beratung von Kunden, Verkauf von Waren sowie das Auspacken und Präsentieren von Produkten. Gleichzeitig ist das Bewegen von Waren mit Flurförderfahrzeugen keine Seltenheit. Die Arbeit im Einzelhandel erfordert Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Denn Beschäftige erleiden häufig Hand- und Fußverletzungen. Mit 56 Prozent (Statistik 2017) gehören sie zu den häufigsten Unfallfolgen. Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) möchte mit der neuen Regel Unternehmen einen Präventionsleitfaden an die Hand geben.
»Die Branchenregel beschreibt ausführlich die Gefährdungen und notwendigen Arbeitsschutz-Maßnahmen bei den einzelnen Arbeitsschritten im Einzelhandel«, sagt Dorothea Kraft, Leiterin für das Referat Verkaufsstellen bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). »Nicht ohne Grund haben wir das Rangieren mit Flurförderzeugen und Paletten und den manuellen Umgang mit den Waren ganz an den Anfang gestellt. Unter anderem in diesen immer wiederkehrenden Tätigkeiten liegt ein Risiko-Schwerpunkt.« Die Branchenregel mache deutlich, wie wichtig zum Beispiel das Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung oder das Benutzen von Hebe- und Tragehilfen, Sicherheitskartonmessern und standsicheren Tritten sei.
Damit die DGUV Regel 108-601 möglichst praxisnah ist, haben leitende Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus verschiedenen Bereichen des Einzelhandels an der Erstellung mitgewirkt. Der Präventionsleitfaden beleuchtet neben alltäglichen Situationen auch spezielle Gefahrenbereiche verschiedener Einzelhandelszweige. So beschreibt er unter anderem Sicherheitsmaßnahmen für Tätigkeiten an Maschinen im Lebensmitteleinzelhandel oder im Bau-, Garten- und Möbelmarkt.
Thema im Einzelhandel ist auch Raubüberfall oder Kontakt mit aggressiven Kunden. Das ist eine besondere Beanspruchung der Beschäftigten. Kraft nennt bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die Unternehmen treffen können, um dieses Risiko zu reduzieren. Komme es dennoch zu einem Raubüberfall, gebe die Branchenregel den Beschäftigten wertvolle Hinweise.
Die »DGUV Regel 108-601 - Branche Einzelhandel« beschreibt neben Gefährdungen und Maßnahmen im Arbeitsschutz ebenso rechtliche Grundlagen und liefert weitere Informationen zu Arbeitsschritten. Beispiele von Betriebsanweisungen finden Verantwortliche im Anhang.
Quelle/Text: BGHW, DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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