Es gibt eine neue Branchenregel für das Arbeiten in Betrieben, die eine Küche betreiben. Die »DGUV Regel 110-003« gibt einen umfassenden Überblick über alles, was mit dem Thema Arbeitsschutz zusammenhängt und ersetzt eine veraltete Branchenregel.
Egal, ob Küche, Kantine oder Spülräumen – in allen Küchenbetrieben gilt gleichermaßen die Anforderung, das Arbeiten für die Beschäftigten so sicher wie möglich zu machen und deren Gesundheit zu schützen. Verantwortlich dafür sind die Unternehmer bzw. die Arbeitgeber. Eine neue Branchenregel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hilft ihnen dabei.
Die »DGUV Regel 110-003 – Branchenregel Küchenbetriebe« umfasst alle wichtigen Informationen und Anforderungen zum Arbeitsschutz, darin sind sämtliche, relevante staatliche Vorschriften und Regeln berücksichtigt. Der Aufbau und der Inhalt orientieren sich jeweils an den küchentypischen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten. Ein Fokus liegt dabei auf den typischen Unfall- und Belastungsgeschehen. Beispiele guter Praxis sowie die bebilderte Darstellung von diversen Gefahrensituationen machen die Umsetzung möglicher Arbeitsschutzmaßnahmen sehr anschaulich.
Die »Branchenregel 110-003 – Branche Küchenbetriebe« wird mit Stand April voraussichtlich im Juni erscheinen. Der Bezug der gedruckten Schrift ist voraussichtlich ab Mitte Juni möglich: Dann steht Ihnen die Schrift auch in unserer arbeitssicherheit.de-Bibliothek zur Verfügung.
Diese Branchenregel ersetzt die »DGUV Regel 110-002 - Arbeiten in Küchenbetrieben«.
Quelle/Text: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Redaktion arbeitssicherheit.de