Im Jahr 2021 haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in 123.228 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt. Die meisten beruflichen bedingten Erkrankungen gingen, wie im Vorjahr, auf eine Corona-Infektion am Arbeitsplatz zurück.
Über die vorläufigen Zahlen für das Jahr 2021 berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Demnach sind im letzten Jahr insgesamt 226.611 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eingegangen. Im Vergleich zum Jahr 2020 sind dies mehr als doppelt so viele, wobei dies bereits als Ausnahmejahr galt. Gut 150.000 Verdachtsanzeigen betrafen eine Erkrankung an Covid-19. Von den insgesamt 123.228 anerkannten Fällen handelt es sich bei 100.000 Fällen um eine Covid-19-Erkankung. Da viele dieser Erkrankungen ohne bleibende Beeinträchtigungen verlaufen, ist die Zahl der neuen Renten infolge einer Berufskrankheit nicht in gleichem Umfang gestiegen. Die Zahl lag 4,6 Prozent höher als im Vorjahr.
Im Jahr 2021 haben sich wieder mehr meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignet. Die Zahl ist um 5,8 Prozent auf insgesamt 804.774 Unfälle gestiegen. Meldepflichtige Wegeunfälle haben um 11,4 Prozent auf 170.193 zugenommen. Außerdem sind deutlich mehr tödliche Arbeitsunfälle passiert. Es zeigt sich bei den Unfällen mit Todesfolge ein Anstieg um 133 auf 512. Ein Großteil davon geht auf stationäre Behandlungen von Covid-19 zurück, bei denen Personen an den Folgen der Erkrankung verstorben sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Covid-19 als Arbeitsunfall anerkannt werden. Auf Arbeitswegen ereigneten sich 231 tödliche Unfälle, sieben weniger als im Jahr zuvor.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Infektionsschutz: Lesen Sie auch »Neue Corona-Vorschriften zum Frühlingsanfang« >>