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Homeoffice: Unterweisung am heimischen Arbeitsplatz

Unterweisungen am Arbeitsplatz sind Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Foto: © fizkes - stock.adobe.com

Unterweisungen am Arbeitsplatz sind Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Beim Homeoffice kann das Thema schon mal in den Hintergrund geraten, wenngleich die Verpflichtung unverändert besteht.

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben viele Betriebe Arbeitsplätze in das Homeoffice verlagert. Den Arbeitsschutz stellt dies mitunter vor Herausforderungen, erforderliche Unterweisungen bei Bildschirmarbeitsplätzen zu organisieren und durchzuführen. Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Ebenso schaffen Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eineverbindliche Grundlage. Betriebe haben ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Gefährdungen bei der Arbeit aufzuklären. Die Unterweisung ist dabei auf die Tätigkeit und den Aufgabenbereich ausgerichtet.

Auf eine Unterweisung kann nicht verzichtet werden, das gilt auch für mobiles Arbeiten und Telearbeit – also die Arbeit im Homeoffice. Unabhängig der Ausnahmesituation gelten Arbeitsschutzvorschriften unverändert weiter. Wie Unterweisungen organisatorisch oder medial zu gestalten sind, dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Sie können einzeln erfolgen, aber auch in Gruppen, sofern Hygienevorschriften beachtet werden.

Wichtig ist ebenso, dass die Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt und die Unterweisungsfristen eingehalten werden. Unterweisungen sind angemessen durchzuführen. Betriebe können elektronische Mittel als Unterstützung nutzen, wenn diese die Mindestanforderungen erfüllen. So sind Video- oder Telefonkonferenz möglich, einzeln oder in einer Gruppe. Teilnehmer sollten die Möglichkeit haben, Rückfragen zu stellen. Unterweisungen sind zu dokumentieren und je nach Erforderlichkeit auch zu unterzeichnen. Unterschriften können auch per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) erfolgen.

Vertiefende Informationen liefert die Publikation »Unterweisung im Homeoffice« des Fachbereichs Organisation von Sicherheit und Gesundheit der DGUV. 

Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Homeoffice: Lesen Sie auch »Mehr Klarheit beim Versicherungsschutz« >>

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