Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Herzschrittmacher am Arbeitsplatz

Elektromagnetische Felder können Herzschrittmacher und Defibrillatoren beeinflussen und stören. Gerade im betrieblichen Umfeld müssen für betroffene Personen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um Risiken zu vermeiden. Jetzt wurde ein europäischer Normentwurf vorgelegt.


Immer mehr und zunehmend auch jüngere Menschen tragen einen Herzschrittmacher (HSM) oder einen implantierbaren Defibrillator (ICD). Beide unterstützen die Herzaktivität, wenn das lebenswichtige Organ nicht mehr richtig im Takt schlagen möchte, letzterer durch Stromschläge bei akutem Kammerflimmern.

In Deutschland stieg die Zahl der gemeldeten HSM-Implantationen bei unter 60-Jährigen von etwa 1.800 auf über 4.400 allein im Zeitraum von 2002 bis 2010 (Quelle: BQS Institut bis 2008, AQUA Institut ab 2009). Zudem erhielten über 6.700 Personen unter 60 Jahren im Jahr 2010 in Deutschland eine Defibrillatorimplantation (Quelle: AQUA Institut).

Mit der wachsenden Zahl der Implantate steigt auch die Anzahl gesundheitsgefährdeter Arbeitnehmer in Betrieben. Denn die Elektroden in diesen Geräten können auf elektromagnetische Strahlungen wie eine Antenne reagieren. Und das bringt die Implantate mitunter aus dem Takt. Deswegen brauchen diese Mitarbeiter einen besonderen Schutz.

Geeignete Schutzmaßnahmen treffen

Das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung, kurz CENELEC, hat neue europäische Normentwürfe zur »Beurteilung der Exposition von Personen mit aktiven implantierbaren medizinischen Geräten (AIMD) am Arbeitsplatz gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern« vorgelegt.

Die, für alle AIMD geltende Norm DIN EN 50527-1:2009-03 empfiehlt Unternehmen, die Arbeitnehmer mit AIMD beschäftigen, eine abgestufte Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes der Betroffenen durchzuführen. Die DIN EN 50527-2-1:2010-09 enthält darüber hinaus besondere Aspekte für Herzschrittmacher. Demnach müssen die am Arbeitsplatz vorhandenen Geräte dahingehend beurteilt werden, ob von ihnen eine Gefahr für Herzschrittmacher-Träger ausgehen kann oder nicht. Dies kann zum Beispiel auf Basis von Herstellerangaben erfolgen.

Eine Risikobeurteilung ist schwer

Aber: Eine Einschätzung möglicher Gefahren fällt in der Regel schwer, weil doch recht häufig die Herstellerangaben fehlen und zudem die Abstrahlung von Maschinen oder Geräten ohne Hilfsmittel nicht sichtbar ist und diese auch nicht unbedingt regelmäßig verläuft. Auch kurzzeitig auftretende oder gepulste Feldspitzen können am Schrittmacher eine technische Reaktion auslösen. Bei einer einmaligen Vermessung des Arbeitsplatzes bleibt also ein Unsicherheitsfaktor zurück: viele Arbeitnehmer sind an unterschiedlichen Plätzen tätig, Maschinen weisen variable Betriebszustände auf oder neue Maschinen kommen hinzu.

Zudem hat der Arbeitnehmer keine eigene Kontrollmöglichkeit und muss auf die einmalig durchgeführte Vermessung, die möglicherweise schon längere Zeit zurückliegt, vertrauen. Häufig hat dies zur Folge, dass bei den Betroffenen eine Unsicherheit verbleibt und sie sich unnötig einschränken. Arbeitnehmer mit Schrittmacher werden häufig nicht mehr ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt.

Dauerhafte Messung des Arbeitsplatz durch Warngeräte

Es gibt jedoch mittlerweile kompakte Warngeräte, die eine dauerhafte Bewertung des Arbeitsplatzes ermöglichen, indem die stetig gemessenen Feldstärken direkt mit den erlaubten Referenzwerten verglichen werden. Überschreitungen der Grenzwerte werden unmittelbar signalisiert, und so hat der Benutzer die Möglichkeit, gefährliche Bereiche zu meiden beziehungsweise Mindestabstände zu Störstrahlungsquellen einzuhalten.

Quelle: Jochen Kurz, MRC Systems GmbH
Foto: MRC Systems GmbH


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