Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Ihr Anwendungsbereich wurde erweitert, eine Risikobeurteilung ist vorgeschrieben und ersetzt die Gefahrenanalyse. Die Risikobeurteilung ist nun Teil der technischen Unterlagen, die der Hersteller oder Inverkehrbringer bereitstellen muss. Bisher konnte die Gefahrenanalyse beim Hersteller oder Inverkehrbringer vor Ort eingesehen werden. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, d.h. ab sofort gelten die neuen Bestimmungen. Der Richtliniengeber sieht härtere Strafen bei Verstößen vor.
Quelle: QUMsult GbR - http://www.qumsult.deWeitere Nachrichten zum Thema Arbeitssicherheit
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