Gutes Raumklima – ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit

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Das richtige Raumklima ist – vor allem im Sommer – eine wichtige Voraussetzung für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Rechtlich regeln das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung, wie warm (oder kalt) es im Büro sein darf. Ob diese Regeln auch für das Arbeiten im Homeoffice gelten und was bei Großraumbüros zu beachten ist, das hat sich unser Arbeitsrechtsexperte Dr. Kurt Kreizberg genauer angesehen.

Zu wissen, dass ein gutes Betriebsklima ohne »unterkühlte Atmosphäre« oder gar »dicke Luft« eine wichtige Voraussetzung für das psychische und physische Wohlbefinden der Belegschaften darstellt, gehört zum Einmaleins eines jeden Personalverantwortlichen. Dass aber auch das Raumklima - im rein technischen Sinne - zunehmend eine Rolle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen spielen wird, kann nachvollziehen, wer in den Sahara-Sommern der vergangenen Jahre nach einem »Sauna-Tag« im Büro im Auto mit Klimaanlage den Heimweg angetreten hat.

Die geltende Rechtslage

Neben den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes zur menschengerechten Arbeit mit deren Anforderungen an das Wohlbefinden in körperlicher und seelischer Hinsicht konkretisieren sich die Eckwerte zur Raumtemperatur und zur Lüftung in den Anhängen 3.5 und 3.6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie in den gleichnamigen Technischen Arbeitsstättenregeln ASR A3.5 und ASR A3.6. Den Themenfeldern »Übermäßige Sonneneinstrahlung« und »Temperaturen über 26 Grad« (Punkte 4.3 und 4.4 der ASR A3.5) kommt dabei naturgemäß besondere Bedeutung zu.

Zukünftige Herausforderungen an den Arbeitgeber

In dem Maße, wie sich Bürotätigkeiten aus dem Betrieb in das (private) Homeoffice verlagern, werden auch die Arbeitsschutzverantwortlichen in Zukunft vermehrt gefragt sein, wenn Beschäftigte nicht die Möglichkeit haben, nach mediterranem Vorbild mittags und nachmittags »Siesta« zu machen zugunsten von Arbeitszeiten in den kühleren Abend- und Nachtstunden, sondern zu den üblichen Tageszeiten online in das laufende betriebliche Geschehen eingebunden bleiben müssen.

Die Frage, ob dann der Arbeitgeber z. B. die Gluthitze in einer kleinen Dachgeschosswohnung mittels mobiler raumlufttechnischer Anlagen (RLT), so der Fachausdruck für Klimaanlagen im Büro, mildern oder gar Getränke bzw. Getränkegutscheine ausgeben muss, ist insofern noch völlig ungeklärt, sollte aber sicherlich bei zukünftigen Anpassungen an ein vermehrtes Homeoffice-Szenario mit bedacht werden.

Soweit die Verlagerung von Bürojobs ins Homeoffice begleitet wird von Zusammenlegungen vorhandener Einzelbüros in ein Großraumbüro am Firmensitz mit variablen Arbeitstakten, stellen sich zusätzliche Fragen zur Gestaltung eines für alle verbleibenden Mitarbeiter nunmehr gemeinsam erträglichen Raumklimas.

Insgesamt darf die Reduzierung von im Betrieb verbrachter Arbeitszeit aber nicht zur Reduzierung von Arbeitsschutzmaßnahmen in Gänze führen. Das Homeoffice wie das in seiner Folge zusammengelegte Großraumbüro müssen gleichrangige Teile einer entsprechend angepassten Gesamtkonzeption sein bzw. werden.

Forschungsarbeiten der BAuA

Dass Fragen des Raumklimas nicht nur in tropischen Sommerphasen, sondern durchaus auch im Winter eine physiologisch relevante Problematik darstellen, haben zwei Untersuchungen der in Dortmund ansässigen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zutage gefördert, die jetzt im Juli 2020 präsentiert wurden.

»Intelligente Regelung von Klimaanlagen – Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut« – so der Titel einer Untersuchung, befasst sich mit dem Einfluss von Lufttemperatur, Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit als Bestandteilen des Raumklimas in Büros auf die menschliche Haut. Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass der Einfluss der Luftgeschwindigkeit in Bezug auf die Abdunstung sowie das subjektive Empfinden des Raumklimas bei den Versuchspersonen ausgeprägter war als etwa Veränderungen der relativen Luftfeuchte.

Die betriebliche Praxis soll an dieser Stelle bereits heute auf eine zeitnah erscheinende Publikation der BAuA aufmerksam gemacht werden, die den Forschungsbericht zusätzlich noch in praktische Handlungshilfen ummünzt.

Trockene Luft und ihre Auswirkung auf Haut und Auge

Trockene Luft ist der Gegenstand einer Literaturstudie, zu deren Auswirkungen auf die Gesundheit, und stellt den Einfluss von trockener Raumluft auf die Gesundheit von Haut, Augen und Schleimhäuten der Atemwege sowie die Übertragung krankheitserregender Keime in den Mittelpunkt der Betrachtung. Letzteres hat in Zeiten von Corona besondere Bedeutung.

Beide Untersuchungen können von der Homepage der BAuA über den Link »Publikationen« heruntergeladen und ausgedruckt werden.

 

Über den Autor

Dr. jur. Kurt Kreizberg

Dr. jur. Kurt Kreizberg
Rechtsanwalt in Solingen
seit 2013: Lehrbeauftragter für Arbeits- und Sozialrecht an der FOM Essen
seit 2016: Autor des Loseblatt-Kommentars (Carl Heymanns Verlag)
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