Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erleichtert durch ein neues Programm den Kontaktnachweis für Gefahrstoffe. Auf diese Weise können Betriebe leichter ihre Daten eintragen.
In der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen arbeiten Beschäftigte oftmals mit Gefahrstoffen. Diese Tätigkeiten müssen Arbeitgeber dokumentieren. Denn der Umgang mit Gefahrstoffen kann Folgen haben. Diese zeigen sich teils erst Jahre später oder im Alter. Vor allem bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen vergeht oftmals ein langer Zeitraum, bis nach einem falschen Umgang die Folgen zum Vorschein kommen. Für Unternehmen besteht daher die Pflicht, für jeden einzelnen Angestellten ein aktualisiertes Gefahrstoff-Verzeichnis zu führen. In diesem Kontaktnachweis sind die Höhe und Dauer sowie Häufigkeit der Exposition zu dokumentieren. Betriebe müssen dieses Verzeichnis 40 Jahre aufbewahren. Bei Austritt aus dem Erwerbsleben bekommt der Beschäftigte die vollständige Übersicht über die Gefahrstoff-Kontakte ausgehändigt.
Diese »Aushändigungspflicht« können Arbeitgeber an die Unfallversicherungsträger übertragen. Im Jahr 2015 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) dafür die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) eingerichtet. Dort können Unternehmen die Angaben ihrer Beschäftigten eingeben. Die Daten werden von der ZED gespeichert und können bei Anfrage übermittelt werden. Die ZED dient als Hilfsmittel, um bei Berufskrankheiten-Verfahren zu unterstützen. »Die BG BAU möchte es den Unternehmen erleichtern, die Daten einzugeben«, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Präventionsabteilung der BG BAU. Auf deren Webseite steht ein entsprechendes Programm zum Download sowie weitere Informationen zur Verfügung. »Damit können die Unternehmen den Aufwand ihrer Nachweispflicht verringern«, so Arenz.
Quelle/Text: BG BAU / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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