Neue EU-Grenzwerte für krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorgeschlagen

Krebszellen im Mikroskop
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Die EU-Kommission hat einen neuen Vorschlag zur Anpassung der Krebsrichtlinie vorgelegt. Zwei Stoffe sollen neu aufgenommen, bei einem Gefahrstoff soll der Grenzwert verändert werden.

Die EU-Kommission hat ihren schon länger angekündigten Vorschlag zur vierten Anpassung der Richtlinie 2004/37/EG, der sogenannten Krebsrichtlinie, vorgelegt. Demnach sollen in Anhang III der Richtlinie zu den bereits vorhandenen 26 krebserzeugenden Stoffen folgende Stoffe mit Grenzwerten aufgenommen werden:

  • Acrylnitril: 1 mg/m³ bzw. 0,45 ppm (8 h TWA), 4 mg/m³ bzw. 1,8 ppm (Kurzzeitwert),
  • Nickelverbindungen: 0,01 mg/m³ (A-Staub-Fraktion); 0,05 mg/m³ (E-Staub-Fraktion).

Der Grenzwert für Benzol soll auf 0,66 mg/m³ bzw. 0,2 ppm (8 h TWA) abgesenkt werden.

Der detaillierte Vorschlag mit Folgenabschätzung ist auf der Internetseite der EU-Kommission abrufbar.

Die EU-Kommission verspricht sich von dem Vorschlag - der in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern sowie Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und den EU-Mitgliedstaaten entwickelt wurde - eine weitere Verbesserung des Arbeitsschutzes im Kampf gegen arbeitsplatzbedingte Krebserkrankungen. Die Verhandlungen unter deutscher Ratspräsidentschaft haben vor Kurzem begonnen und sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Anschließend wird der Vorschlag dem Europäischen Parlament zugeleitet.

Sollte der Vorschlag so verabschiedet werden, würde in Deutschland kein Handlungsbedarf bestehen, da für diese Stoffe bzw. Stoffgruppen bereits entsprechende nationale Grenzwerte in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 Arbeitsplatzgrenzwerte bzw. TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen wie folgt festgelegt wurden:

  • Acrylnitril: Akzeptanzkonzentration gem. TRGS 910: 0,16 mg/m3 bzw.0,12 ppm,
  • Nickelverbindungen: Akzeptanzkonzentration gem. TRGS 910: 0,006 mg/m3 (A-Staub-Fraktion)
  • Arbeitsplatzgrenzwert gem. TRGS 900: 0,03 mg/m3 (E-Staub-Fraktion),
  • Benzol: Akzeptanzkonzentation gem. TRGS 910: 0,2 mg/m3 bzw.0,06 ppm.

Einen ausführlichen Überblick über das EU-Recht insgesamt, dessen Zusammenspiel mit nationalem Recht sowie die Texte der EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz finden sich in der Sammlung »Gefahrstoffrecht und Chemikaliensicherheit« von Weinmann/Klein/Bayer aus dem Carl Heymanns-Verlag.

Quelle/Text: Dr. Philipp Bayer, EU-Kommission

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