Um die Infektionsgefahren für Beschäftigte zu minimieren, dient ein Regelwerk Betrieben als Handlungshilfe. Der »SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe« konkretisiert Anforderungen für den Bau.
Für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht. Beides hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) als Mindeststandard verwendet, um Anforderungen in der Bauwirtschaft zu konkretisieren. Ziel ist es, Mitgliedsbetrieben mit dem »SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe« eine Handlungshilfe zum Umgang mit dem Corona-Virus zu geben.
Die Handlungshilfe beinhaltet Aspekte rund um den Infektionsschutz im Baugewerbe und baunahen Dienstleistungen. Zu den Themen zählen unter anderem Schutzabstände, Hygieneregeln, Einsatz von Mund- und Nasenschutz, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, Umgang mit Verdachtsfällen und die arbeitsmedizinische Vorsorge. Die Aktualisierung beinhaltet insbesondere Maßnahmen zum richtigen Lüften von Innenräumen. Vor allem in Anbetracht der Herbst- und Wintermonate können virushaltige Aerosole in Innenräumen eine Gefahr darstellen.
Besonders beim Einsatz von Beschäftigten mehrerer Gewerke auf einer Baustelle ist Abstimmung gefragt – zwischen Bauherrn, Bauleitung und Baustellenkoordinator. Die Handlungshilfe soll Arbeitgebern sowie deren zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen beauftragten Personen Orientierung geben. Auf diese Weise lassen sich Gefahren reduzieren und die Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllen.
Quelle/Text: BG BAU / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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