Mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sollen Beschäftigte nach längerer Arbeitsunfähigkeit in den Arbeitsalltag zurückfinden. Doch nicht jeder Anspruchsberechtigte nutzt das Angebot.
Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Dazu ist er nach dem Sozialgesetzbuch IX verpflichtet. Dies soll weitere Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und den Arbeitsplatz erhalten. Eine repräsentative Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liefert Daten, wie häufig ein BEM angeboten und genutzt wurde. Dazu machten rund 18.000 Beschäftigte Angaben zu ihren Arbeitsunfähigkeitszeiten. Die Auswertung bezieht sich auf das Jahr 2018.
Die Ergebnisse: Circa acht Prozent der Befragten hatten Ausfallzeiten von mehr als sechs Wochen. Ein entsprechendes Angebot erhielten nur 40 Prozent der Arbeitnehmer, wenn ihre Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauerte. Rund zwei Drittel von ihnen nahmen das Angebot in Anspruch. Folglich nutzte nur jeder vierte potenziell Berechtigte das Angebot zur Wiedereingliederung. Die Quote der Inanspruchnahme des BEM durch Arbeitnehmer zeige einen hohen Bedarf, der weitere Anstrengungen zur Verbreitung dieser Präventionsmaßnahme in allen Betrieben erforderlich mache, heißt es seitens der BAuA.
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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