Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Beschäftigte, die sechs Wochen oder mehr nicht arbeitsfähig waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anzubieten. Ein neues Erklärvideo der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt Aufschluss über alles Wichtige rund ums BEM.
Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält in Paragraf 167 Absatz 2 Ausführungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Dort steht, dass von Seiten des Arbeitgebers allen Beschäftigten die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ohne Unterbrechung arbeitsunfähig sind, ein BEM angeboten werden muss. Das BEM soll dabei helfen die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, einer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und darüber hinaus den Arbeitsplatz zu sichern.
Erklärvideo: »Betriebliches Eingliederungsmanagement«
Welches Ziel ein BEM hat und welche Vorteile ein BEM auch für den Arbeitgeber bietet, das erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in einem Video.
Video: DGUV
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de