Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschließt Programm für 2023 

ASTA beschließt Programm für 2023 
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Alle Jahre wieder in der ersten Dezemberwoche präsentiert der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dresden angesiedelte Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) seine Themen- und Programmplanung für das jeweils folgende Jahr.

Auch die gerade erst im März 2022 vorgenommenen erheblichen Novellierungen an nahezu allen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) haben daran dem Grunde nach nichts geändert (siehe dazu auch: »Frühjahrskur im Arbeitsstättenrecht«, 16.05.2022). 

Das Protokoll zur Sitzung vom 6. Dezember 2022 weist, in numerischer Reihenfolge der ASRen, folgende Projekte und Ergebnisse aus.

 

Übersicht über die Fortentwicklung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten

Des Weiteren hat der ASTA die Beratungen zur Aktualisierung und Ergänzung des Arbeitsprogramms vor dem Hintergrund der um drei Jahre verlängerten Berufungsperiode des ASTA (bis 31.12.2025) fortgesetzt. Eine Beschlussfassung hierzu ist für die kommende (8.) Sitzung im Mai 2023 geplant. 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Novelle der Baustellenverordnung ein neuer § 6 a eine Kompetenzerweiterung des ASTA vorsieht. Zukünftig soll sich der Ausschuss auch um den Arbeitsschutz auf Baustellen kümmern, nachdem der originär zuständige Baustellen-Ausschuss bereits vor Jahren seine Arbeit eingestellt hatte. 

Diese Aufgabenerweiterung wird insbesondere von den Fachverbänden der Bauwirtschaft kritisch bewertet (siehe dazu: Meyer in ARP 12/2022, Seite 353 (Editorial) »Die Baustelle – Keine Arbeitsstätte wie jede andere«). 

Quelle/Text: Dr. jur. Kurt Kreizberg

Technische Regeln für Arbeitsstätten: Lesen Sie auch »Weitere Änderungen stehen bevor« >>

Über den Autor

Dr. jur. Kurt Kreizberg
Rechtsanwalt in Solingen
seit 2013: Lehrbeauftragter für Arbeits- und Sozialrecht an der FOM Essen
seit 2016: Autor des Loseblatt-Kommentars (Carl Heymanns Verlag)
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