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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung - BaustellV) *)

Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283)

Zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966)

Auf Grund des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Ziele; Begriffe1
Planung der Ausführung des Bauvorhabens2
Koordinierung3
Beauftragung4
Pflichten der Arbeitgeber5
Pflichten sonstiger Personen6
Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften7
In-Kraft-Treten8
Anhang I
Anhang II

Diese Verordnung dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 6).