Jedes Jahr gibt es zahlreiche Existenzgründungen hierzulande. Im Fokus steht oftmals das Geschäft. Dabei ist Arbeits- und Gesundheitsschutz ebenso wichtig.
Im Jahr 2017 verzeichnete die Förderbank KfW mehr als 500.000 Existenzgründungen. Im Durchschnitt haben Start-ups zehn Angestellte. »Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz haben die Gründer oft nicht im Blick«, sagt Werner Lüth, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. »Dabei sind Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter dazu verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu erfüllen.« Die von einer fachkundigen Person erstellte Gefährdungsbeurteilung helfe dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz passgenau auf den Bedarf des Start-ups anzupassen.
Die Unternehmensgründer sind in der Verantwortung. Denn als Arbeitgeber müssen sie für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sowie die Umsetzung rechtlicher Vorgaben Sorge tragen. Das Arbeitssicherheitsgesetz sieht ab dem ersten Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Bestellung eines Betriebsarztes vor. Ab zwei Angestellten muss der Betrieb Ersthelfer ausbilden lassen und benennen. Bei mehr als 20 Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter zu benennen.
Erforderliche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz lassen sich aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten. Doch an dieser mangelt es in Start-ups häufig. Gleiches gilt für die Organisation des Arbeitsschutzes. So sind Verantwortlichkeiten unklar, geeignete Maßnahmen für Erste Hilfe und Notfälle nicht festgelegt. Auch die Sicherheitsunterweisungen von Beschäftigten kommen in der Start-up-Praxis oftmals zu kurz.
Kommen Unternehmen den Vorgaben im Arbeitsschutz nicht nach, können bei Überprüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften Bußgelder anfallen. Im Falle von Arbeitsunfällen können rechtliche Konsequenzen drohen.
Quelle/Text: TÜV Rheinland, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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