Bekanntmachung zu Gefahrstoffen
Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (BekGS 408)
Vom 1. Dezember 2009 (GMBl 2010 S. 65)
Geändert durch die Bek. vom 23. Januar 2012 (GMBl S. 119)
Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Informationen zu Auswirkungen der CLP-Verordnung | 3 |
Auswirkungen auf Aspekte des Arbeitsschutzes | 4 |
Beispiele für Einstufung und Kennzeichnung | Anlage 1 |
Gefahrenklassen- und Gefahrenkategorie-Codes | Anlage 2 |
Gefahrenpiktogramme mit Piktogramm-Nummern und Bezeichnungen | Anlage 3 |