Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Bekanntmachung zu Gefahrstoffen

Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (BekGS 408)

Vom 1. Dezember 2009 (GMBl 2010 S. 65)

Geändert durch die Bek. vom 23. Januar 2012 (GMBl S. 119)

Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Informationen zu Auswirkungen der CLP-Verordnung3
Auswirkungen auf Aspekte des Arbeitsschutzes4
Beispiele für Einstufung und KennzeichnungAnlage 1
Gefahrenklassen- und Gefahrenkategorie-CodesAnlage 2
Gefahrenpiktogramme mit Piktogramm-Nummern und BezeichnungenAnlage 3