Technische Regeln Druckgase

Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Ausrüstungsteilen der Druckgasbehälter (TRG 710) (1)

Ausgabe September 1975 (ArbSch. 10/1975 S. 395)

InhaltsübersichtAbschnitt
Geltungsbereich 1
Allgemeines2
Antrag auf Bauartzulassung3
Antragsunterlagen und Baumuster4
Prüfen der Antragsunterlagen und der Baumuster durch den Sachverständigen5
Prüfen des Antrages durch die Zulassungsbehörde6
Erteilen der Bauartzulassung7

(1) Amtl. Anm.:

Diese Richtlinie erhält im Rahmen des Technischen Regelwerkes die Bezeichnung TRG 710; sie ist anzuwenden anstelle der die Ausrüstungsteile betreffenden Bestimmungen in der Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Druckgasbehältern und Ausrüstungsteilen nach § 14 der Druckgasverordnung vom 26.10. 1972 (s. ArbSch. Nr. 1/1973 S. 43).