TRG 710 - TR Druckgase 710

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 TRG 710 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese Richtlinie gilt für das Verfahren der Bauartzulassung nach § 14 Abs. 6 DruckgasV der mit dem Behälter lösbar verbundenen Ausrüstungsteile.

1.2 Es wird verwiesen auf:

  1. 1.

    TRG 250 Ausrüstung der Druckgasbehälter
    TRG 251 (2) Leitungen, Verbindungen und Zubehör
    TRG 252 Verschlüsse; Besichtigungs-, Befahr- und Reinigungsöffnungen
    TRG 253 Absperreinrichtungen
    TRG 254 Sicherheitsventile und Berstscheiben-Einrichtungen
    TRG 255 (3) Meßeinrichtungen
    TRG 256 Sonstige Ausrüstung

  2. 2.

    die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung:

Richtlinie für das Prüfen von Ausrüstungsteilen der Druckgasbehälter durch den Sachverständigen (TRG 770).

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Anlage 1 sowie TRG 251 und TRG 255 in Vorbereitung.

(3) Amtl. Anm.:

Anlage 1 sowie TRG 251 und TRG 255 in Vorbereitung.