Der Zusammenprall mit dem eigenen Haushund kann ein Arbeitsunfall sein. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in einem aktuellen Urteil.
Der Hund kam nicht rechtzeitig zum Stehen
Kommt ein Hundebesitzer auf dem Arbeitsweg von Haus zu Auto durch seinen herbeieilenden Vierbeiner zu Fall und verletzt sich dabei, steht er unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das verkündete das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt im Urteil mit dem Aktenzeichen L 6 U 12/12.
Im konkreten Fall hatte ein Versicherungsvertreter der Berufsgenossenschaft einen folgenschweren Zusammenstoß mit seinem Hund als Arbeits- und Wegeunfall gemeldet. Er habe nach Verlassen seines Hauses sein Haustier gerufen, um sich zu verabschieden. Offenbar konnte der heransprintende Vierbeiner seinen Lauf nicht rechtzeitig abbremsen, prallte gegen sein Herrchen und brachte dieses zu Fall. Der Mann erlitt eine Knieverletzung.
Verabschiedung ist eigenwirtschaftliche Handlung
Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, den Hundezusammenstoß als Arbeitunfall anzuerkennen und eine Entschädigung zu leisten. Schließlich bestünde zwischen diesem und der Arbeit kein ursächlicher Zusammenhang. Der Mann habe sich zwar auf dem Arbeitsweg befunden, diesen aber zur Verabschiedung des Hundes unterbrochen. Und das stelle eine »eigenwirtschaftliche Handlung dar« (Quelle: Bayerisches Landessozialgericht). Der Fall landete vor dem Sozialgericht Magdeburg. Und das entschied zugunsten der Berufsgenossenschaft.
Doch in zweiter Instanz erhielt der Kläger recht. Der Versicherungsvertreter habe zwar seinen Arbeitsweg unterbrochen, doch der Abschied vom Hund war höchstens »eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitswegs«. Damit habe sich der Unfall unmittelbar auf dem Weg zur Arbeit ereignet und sei als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Das Urteil wurde am 25. Juni 2013 veröffentlicht und ist rechtskräftig.
Quelle/Text: Sozialgerichtsbarkeit.de/arbeitssicherheit.de
Foto: © moniquephoto - Fotolia.com
Kuriose Arbeitsunfälle: Lesen Sie auch »Arbeitsunfall beim Eisessen« >>