Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Zehn Punkte für den Arbeitsschutz

Foto: © wladimir1804 - stock.adobe.com

Die neue Ampelkoalition hat sich jetzt auf ein Regierungsprogramm verständigt – auch mit Arbeitsschutzaspekten. Das sind die zehn wichtigsten Arbeitsschutzpunkte, die in Zukunft umgesetzt werden sollen.

In vielfältiger Weise haben Themen des Arbeitsschutzes Eingang in die verschiedenen Parteiprogramme zur Bundestagswahl gefunden (siehe Fachbeitrag vom 18.10.2021 „Arbeitsschutzthemen im neuen Bundestag“). Die neue Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat sich jetzt auf ein Regierungsprogramm – auch mit Arbeitsschutzaspekten – verständigt.

Hier das zukünftige Zehn-Punkte-Programm von A bis Z:

  1. Die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird künftig ergänzt um das Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, die den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft betrifft.
  2. Im besonderen Fokus des künftigen Arbeits- und Gesundheitsschutzes stehen der Kampf gegen psychische Belastungen in der Arbeitswelt sowie die verstärkte Prävention in Klein- und Mittelbetrieben.
  3. Regelungen zur Arbeitszeit und deren Flexibilisierung sollen künftig von den Sozialpartnern im Rahmen von Tarifverträgen getroffen werden. Der durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzte Rahmen bleibt im Kern bestehen. Die Regelungen werden nach 2022 überprüft.
  4. Ein „Bundesprogramm Barrierefreiheit“ soll den Gedanken der Barrierefreiheit in allen Gesellschaftsbereichen weiter fördern. Öffentliche Gebäude des Bundes stehen hierbei auf der obersten Prioritätenstufe.
  5. Auf europäischer Ebene wird über die EU-Chemikalienverordnung REACH die Chemikalienpolitik vorangetrieben. Entsprechende Forschung soll neben dem Arbeitsschutzaspekt auch dem Produktionsstandort Deutschland dienen.
  6. Fachkräfte sind Mangelware: Beschäftigungsbiografien müssen auch mit gezielten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verlängert werden können. Neben der Qualifizierung steht gesunde Arbeit im Vordergrund.
  7. Das Homeoffice soll aus dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) herausgenommen werden. Neue Lösungen sollen mit den Beteiligten erarbeitet werden.
  8. Lärmbelastungen schädigen die Gesundheit. Neben dem Verkehrslärm steht künftig die gesamte Lärmbelastung der Gesellschaft auf dem Prüfstand.
  9. Der Gedanke von „Prävention vor Reha vor Rente“ soll mit Blick auf Punkt 6 weiter vorangetrieben werden. Für besonders belastete Gruppen von Arbeitnehmern kann nach skandinavischem Vorbild ein früherer Renteneintritt erwogen werden.
  10. Psychischen Erkrankungen soll bereits bei Kindern und Jugendlichen vorgebeugt werden. In strukturschwachen Gebieten soll die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden.

Bewertung des Zehn-Punkte-Plans

Soweit es den Arbeits- und Gesundheitsschutz anbelangt, ist das Regierungsprogramm weitgehend von Kontinuität zur Vorgängerregierung geprägt. Dies gilt vorrangig für die Themenfelder „Barrierefreiheit“ und „Psychische Belastungen in der Arbeitswelt“.

Neue Projekte, wie etwa die Flexibilisierung der Arbeitszeit, wurden unter einen Prüfvorbehalt gestellt, um nach Vorlage erster Erfahrungen neu zu entscheiden.

Gemessen an den geplanten Veränderungen durch Klimaschutz und Kohleausstieg halten sich die Korrekturen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in maßvollen Grenzen, die auch die kleinen und mittleren Betriebe nicht überfordern sollen.

Die Herausnahme des Homeoffice aus dem Geltungsbereich der ArbStättV hat Auswirkungen auf die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR „A“), die, auf der ArbStättV aufbauend, dann ebenfalls nicht mehr zum Tragen kommen.

Hier wird aufmerksam zu beobachten sein, wie der Gesetzgeber sich eine Neuregelung in dem zunehmend wichtiger werdenden Bereich des Homeoffice vorstellt.

Quelle/Text: Dr. jur. Kurt Kreizberg

Infektionsschutzgesetz: Lesen Sie auch "Infektionsschutzgesetz geändert: Wichtige Neuerungen für die betriebliche Praxis" >>

Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt