Fachbeitrag  PSA, Arbeitssicherheit  

Zecken: Gesundheitsrisiko bei Arbeiten im Freien?

Kleines Tier, große Folgewirkung bei einem Biss.
Foto: © mirkograul - stock.adobe.com

In den Sommermonaten steigt das Risiko, einen Zeckenbiss zu erleiden. Vor allem für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, sind Schutzvorkehrungen ratsam. Denn die kleinen Spinnentiere können Krankheitserreger übertragen.

Für dieses Jahr prognostizieren Experten und Medien einen Anstieg an Zecken. Grund dafür sind der schwache Winter und der warme Frühling - ähnlich wie bereits im Jahr zuvor. Solche Witterungsverhältnisse begünstigen ein vermehrtes Vorkommen. Die Spinnentiere als solches sind ungefährlich. Gefahren hingegen bedeuten die Krankheitserreger, die sie bei einem Stich übertragen können. Sowohl bei Menschen als auch Tieren können sie zu einer Entzündung von Gehirn und Hirnhäuten - die sogenannte Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) - oder einer Borreliose, einer bakteriellen Infektion, führen.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse verzeichnete im vergangenen Jahr einen starken Anstieg von Infektionen durch Spinnentiere. Laut Auswertung erkrankten im ersten Halbjahr 2018 bundesweit rund 7.000 Versicherte nach einem Zeckenstich an Borreliose oder FSME. Das entspreche bereits rund zwei Drittel der Fälle vom gesamten Jahr 2017 - da lag die Zahl bei insgesamt rund 11.000. Auch dieses Jahr steige aufgrund frühlingshafter Temperaturen zu Beginn des Jahres wieder die Gefahr, durch einen Zeckenstich an FSME oder Borreliose zu erkranken.

Gesundheitsschutz für gefährdete Beschäftigte

Gegen eine FSME-Infektion bieten Impfungen einen Schutz. Dazu sind in der Regel drei Impfungen nötig. Der Schutz reicht dann etwa drei Jahre. MEDITÜV empfiehlt eine FSME-Impfung Personen, die in einem der Risikogebiete leben oder dorthin reisen möchten. Das FSME-Virus sei derzeit in Baden-Württemberg, weiten Teilen Bayerns und Hessens sowie vereinzelt in Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen verbreitet. Aber auch andere Regionen wie beispielsweise Teile Sachsens gelten als FSME-Risikogebiete.

Zu beruflich gefährdeten Personen zählen unter anderem Forstarbeiter, Jäger und Landwirte - für sie ist ein Impfschutz empfohlen, insbesondere in den Risikogebieten. Ebenso besteht die Gefahr eines Zeckenstichs für Beschäftigte in der Grünpflege oder im Gartenbau. Gleiches gilt für Personen, die regelmäßig mit freilebenden Tieren arbeiten.

Gegen Borreliose hingegen gibt es keinen Impfschutz. Die Erreger kommen laut DGUV-Information 214-078 - Vorsicht Zecken! flächendeckend in ganz Deutschland vor, wobei nur zehn bis 30 Prozent der Zecken Borrelien in sich tragen. Borreliose ist zwar mit Antibiotika zu behandeln, kann aber bleibende Schäden zur Folge haben.

Aus diesem Grund empfehlen sich Aufklärungsarbeit und organisatorische Schutzmaßnahmen. Zecken fallen nicht - entgegen häufiger Annahme - von Bäumen herunter. Stattdessen sind sie häufig auf Wiesen, in hohen Gräsern, in Sträuchern oder im Unterholz zu finden. Sie bleiben dann an Personen haften, die daran lang streifen. Ihr Ziel: Eine geeignete Stelle, um schmerzlos in die Haut zu stechen und Blut zu saugen. Dabei wählen sie oftmals warme, feuchte und gut durchblutete Hautstellen wie Kniekehlen, Achselhöhlen oder die Leistengegend.

Möglichen Schutz bieten folgende Maßnahmen:

  • Beschäftigte einmal pro Jahr unterweisen, auf mögliche Gefahren hinweisen und FSME-Schutzimpfungen anbieten.
  • Auf körperbedeckende und geschlossene Kleidung setzen. Das reduziert das Risiko, dass Zecken auf die Haut gelangen.
  • Möglichst helle Kleidung tragen, da Zecken darauf leichter zu erkennen sind.
  • Regelmäßig oder rasch nach der Tätigkeit den Körper - vor allem besagte Hautstellen - absuchen.
  • Nach einem Biss Zecken möglichst schnell entfernen. Dadurch minimiert sich das Risiko einer Infektion oder Erkrankung.
  • Je nach Abwägung der Gefährdungsbeurteilung können Beschäftigte Zeckenschutzmittel zum Auftrag auf die Haut verwenden.

Zeckenbiss, ein Arbeitsunfall?

Die DGUV-Information bezeichnet einen Zeckenstich selbst während der Arbeit zunächst als Unfallereignis, was nicht unbedingt zu einer Erkrankung führen muss. Die Kosten bei einem Zeckenstich - wie die eines Arztbesuches - übernimmt in der Regel der Unfallversicherungsträger, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit der Arbeit besteht. Es muss zeitlich und örtlich zu bestimmen sein, dass sich der Zeckenstich während Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignet hat. Ein solcher Nachweis erfolgt bestenfalls über eine Dokumentation des Zeckenstichs in das Verbandbuch im Betrieb - mit Angabe des Entdeckungszeitpunkts, des Arbeitsortes und der Körperstelle sowie etwaiger Zeugen. Oftmals resultieren Erkrankungen wie Borreliose oder FSME mit großer zeitlicher Verzögerung. Aus diesem Grund ist eine plausible Dokumentation von Bedeutung.

Quelle/Text:  DGUV, KKH, MEDITÜV, Zecken.de / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Stand: 06.2019

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