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Vorsicht vor Telefon-Abzocke

Hoteliers und Gastronomen aufgepasst: Ein dubioser Anbieter versucht Betriebe aus dem Bereich Nahrungsmittel und Gastgewerbe mit Arbeitsschutzprodukten abzuzocken.


Verkauf kostenloser Inhalte

Ein Mann namens Frank Smith nimmt derzeit telefonisch Kontakt zu Betrieben aus dem Hotel- und Gastronomiebereich auf, um ihnen im Auftrag der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Arbeitsschutz-Produkte zu verkaufen. Doch die weiß nichts von diesen Angeboten, schließlich sind ihre Leistungen in der Regel kostenfrei beziehungsweise bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten. Daher warnt sie ihre Mitglieder, nicht auf diese Telefon-Abzocke einzugehen.

Die Methode des Abzockers ist laut der BGN immer ähnlich: Frank Smith verwickelt die Unternehmen in ein Gespräch zum Thema Arbeitsschutz und bittet die Gesprächspartner um die Angabe ihrer E-Mail-Adresse, um ihnen Informationen zukommen zu lassen. Doch die aufgeführten Inhalte, die Unternehmen daraufhin erhalten, sind aus den Internetauftritten von BGN und Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) zusammenkopiert. Zusammen mit der E-Mail erhalten die Unternehmen eine Rechnung über einen Betrag von rund 50 Euro. In einem konkreten Fall erhielt ein Gasthaus ein »Betriebssicherheitspaket« per Nachnahme zum Preis von 61,48 Euro.

Firmensitz gibt es nicht

Durch Recherchen hat die BGN Hinweise und Informationen über »Frank Smith« zusammengetragen. Seine Firma heißt »Frank Smith Marketingsolution LLC Washington Street 305 Berlin MD 21811«, mit Sitz in Maryland, USA (Berlin ist ein kleines Städtchen in diesem US-Bundesstaat). Doch die Überprüfung des Firmensitzes führte die BGN zu einem zum Verkauf stehenden Lagerhaus. Auch bei der Firma, die stellvertretend die Rechnungsstellung für Frank Smith übernimmt, führt die Adressrecherche zu keinem Ergebnis - sie gilt seit 2012 als aufgelöst und gelöscht.

Es ist nicht das erste Mal, dass dubiose Anbieter an Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger herantreten. Nachdem die DGUV-Vorschrift 2 im Januar 2011 in Kraft getreten war, versuchten windige Geschäftemacher, Betrieben und öffentlichen Verwaltungen in telefonischen Verkaufsgesprächen mündliche Kaufverträge aufzudrängen. 2012 warnte die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ihre Mitgliedsbetriebe ebenfalls vor suspekten Verkaufsanrufen.

Quelle/Text: BGN, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Gajus - Fotolia.com


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