Seit dem 1. Januar 2011 ist die DGUV Vorschrift 2 in Kraft getreten. Sie gibt vor, dass Unternehmen die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stärker selbst regeln. Diese Neuregelung machen sich nun windige Geschäftemacher zunutze und versuchen Betrieben Geld aus der Tasche zu ziehen.
Telefonverkäufer machen sich die DGUV Vorschift 2 zunutze
Windige Geschäftemacher versuchen derzeit Betrieben und öffentlichen Verwaltungen in telefonischen Verkaufsgesprächen mündliche Kaufverträge aufzudrängen. Zum Angebot gehören neue Verbandskästen, Info-Plakate und Material zum Thema Arbeitsschutz. Mit dem Hinweis auf die DGUV Vorschrift 2 üben die Anrufer Druck auf ihre Gesprächpartner aus und drängen sie zum Kauf ihrer Produkte.
Das Vorgehen der Anrufer ist nicht harmlos
Zusätzlich erwecken die Betrüger den Eindruck, sie handelten im Auftrag des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Das Vorgehen der Telefonverkäufer ist alles andere als harmlos, verkündet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Pressemitteilung: »Teilweise drohen die Anrufer auch mit Kontrollbesuchen oder der Benachrichtigung der Polizei«. Trotz dieser Androhungen sollten sich Unternehmen nicht auf diese Angebote einzulassen. Denn keine der Telefonverkäufer-Firmen handle im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung.
Für Betriebe ist Material überlicherweise umsonst
Zur Information: Für Unternehmen und Betriebe besteht im Grunde genommen kein Bedarf für den Kauf der angebotenen Produkte. Denn Informationsmaterial, Broschüren oder Plakate zum Thema Erste Hilfe oder Arbeitsschutz bieten Berufsgenossenschaften ihren Mitgliedern in der Regel kostenfrei an.
Außerdem - darauf weist die DGUV ebenfalls hin - beauftragten Unfallversicherungsträger »niemals« Firmen damit, Mitglieder aufzusuchen oder zu kontrollieren. Darüber hinaus könnten sich Außendienstmitarbeiter immer durch einen entsprechenden Dienstausweis ausweisen.
Autor: Redaktion arbeitssicherheit.de
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