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Verspätet am Arbeitsplatz: Wintereinbruch ist keine Entschuldigung

Schneeketten sind ein wichtiges Hilfsmittel im winterlichen Straßenverkehr .
Foto: © JuliaNaether - stock.adobe.com

Gerade zu Beginn des Winters führen Eis und Schnee oft zu chaotischen Verhältnissen im morgendlichen Berufsverkehr. Trotzdem müssen Arbeitnehmer grundsätzlich rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen. Lediglich eine Ausnahme bestätigt hier die Regel.

Der plötzliche Wintereinbruch hat große Teile Deutschlands wieder kalt erwischt. Besonders betroffen sind wie jedes Jahr Berufspendler, die beim Autofahren mit gefährlicher Straßenglätte zu rechnen haben. Auch der Bus- und Bahnverkehr unterliegt nicht selten erheblichen Beeinträchtigungen.

Allerdings wird vom Arbeitnehmer trotz winterlicher Umstände Pünktlichkeit im Job erwartet: Grundsätzlich rechtfertigen verschneite oder eisglatte Straßen keine Verspätung am Arbeitsplatz, wie Nathalie Oberthür, Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht, erläutert. Da laut Gesetz der Arbeitnehmer das Wegerisiko trägt, ist er verpflichtet, bereits am Vortag die Dauer seiner Anfahrt zu berücksichtigen und etwa bei angesagtem Schneefall genügend Zeit einzuplanen. Wer dennoch unpünktlich erscheint, muss mit einer Abmahnung rechnen.

Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Fälle, in denen der Arbeitnehmer am Vortag die widrigen Wetterverhältnisse noch gar nicht absehen konnte, beispielsweise bei Auftreten von Blitzeis. Eine Verspätung ist dann ausnahmsweise zu entschuldigen.

Umstände einkalkulieren, Risiko minimieren

Dass Autofahrer mit geeigneten Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sind, sollte eigentlich selbstverständlich sein - falls nicht, ist ein unverzüglicher Reifenwechsel dringend erforderlich.

Ob im eigenen PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit: Im winterlichen Berufsverkehr müssen längere Fahrzeiten einkalkuliert werden. Wer entsprechend früher losfährt, ist eher auf der sicheren Seite. Schon vor Fahrtantritt informieren Internet oder Radio über Verkehrslage und Straßenverhältnisse, nach der Abfahrt hält einen der Verkehrsfunk im Autoradio auf dem Laufenden.

Äußerst gefährlich wird es bei Temperaturschwankungen um den Gefrierpunkt. Überfrierende Nässe macht dann die Fahrbahn unberechenbar und lässt Straßen blitzschnell zu einer spiegelglatten Rutschbahn werden. Wenn es brenzlig wird, kann mit der richtigen Fahrweise gegengesteuert werden. Der ADAC weist in diesem Zusammenhang auf einige wesentliche Punkte hin.

Tipps vom ADAC fürs Autofahren im Winter beachten:

  • Mit einer kurze Bremsprobe lässt sich bei Fahrtantritt herausfinden, ob die Straße glatt ist. In jedem Fall darauf achten, dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
  • Auf glatten Straßen untertourig fahren, um den Reifen eine bessere Bodenhaftung zu ermöglichen.
  • Angepasste Geschwindigkeit und ein Sicherheits-Abstand von mindestens der Hälfte der Tachoanzeige in Metern minimieren die Unfallgefahr.
  • Um das Wegrutschen des Wagens zu verhindern, stets nur vorsichtig bremsen und ebenso behutsam Gas geben.

Beschäftigte, die schon vor der Fahrt zur Arbeit eine ausreichende Zeitreserve mit einplanen, können dem Winter in aller Ruhe entgegensehen; in jedem Fall sind professionelle Ratschläge für sicheres Autofahren bei Schnee und Eis eine nicht zu unterschätzende Hilfe.

Quelle/Text: suedkurier.de, ADAC, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © photo 5000 - Fotolia.com

Gesundheitsschutz im Winter: Lesen Sie auch »Herbst und Winter: So lüften Sie richtig«>>

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