Auf dem Betriebsgelände können sich ähnliche Unfallsituationen ergeben wie im Straßenverkehr. Worauf sollten Betriebe und Beschäftigte achten, um Gefahren dieser Art zu vermeiden?
Wie sich Gefahrensituationen erkennen und lösen lassen, damit hat sich Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in der aktuellen Ausgabe des Magazins »etem« befasst. Die BG ETEM gibt Hinweise dazu, wie Betriebe gefährliche Situationen auf dem Firmengelände vorbeugen können.
Kennzeichnung der Fußgängerwege
Ob zu Fuß oder mit einem Fahrzeug: Personen nutzen auf einem Betriebshof dieselben Wege und Flächen. Um Unfällen vorzubeugen, sind Fußgängerwege klar und deutlich zu kennzeichnen. Betriebe sollten dort, wo es möglich ist, Absperrungen durch Geländer, Pfosten, Absperrketten anbringen.
Sichern von Kreuzungen
Kreuzungen sind eine typische Gefahrenstelle. Das gilt insbesondere dann, wenn Gebäudeteile oder Regalanlagen die Sicht einschränken. Hilfreich in solchen Fällen sind Spiegel und Signalleuchten im Kreuzungsbereich. Außerdem entschärfen gekennzeichnete Fußgängerüberwege den Kreuzungsbereich.
Trennen von Verkehrswegen
Bei der Nutzung von Türen und Toren besteht für Beschäftigte die Gefahr, dass sie von rangierenden Fahrzeugen erfasst werden. Daher sollte der Fahrverkehr in einem Mindestabstand von einem Meter an Türen und Toren vorbeiführen. Fußwege mit einem Geländer abzutrennen, hilft darüber hinaus.
Sichern von Laderampen
Auf Laderampen besteht Absturzgefahr – vor allem, wenn diese ungesichert sind. Daher braucht es bei Laderampen von mehr als einem Meter Höhe außerhalb von Be- und Entladestellen Absturzsicherungen.
Beleuchtung kritischer Stellen
Schlechte Beleuchtung kann gerade an kritischen Stellen die Sicht für Fußgänger und Fahrzeugführer erschweren. Für Verkehrswege sowie an Arbeits-, Verlade- und Lagerflächen ist eine Ausleuchtung notwendig, die eine sichere Nutzung gewährleistet.
Einweisen von Fahrzeugen
Wenn Fahrzeuge rangieren oder rückwärtsfahren, besteht das Risiko, dass Fahrzeugführer andere Personen im Umfeld des Fahrzeugs nicht wahrnehmen. Deshalb ist es ratsam, Fahrzeuge einweisen zu lassen oder Assistenzsysteme zu nutzen.
Sichern von geparkten Fahrzeugen
Damit Fahrzeuge nicht wegrollen, sind sie beim Abstellen zu sichern. Dazu ist die Feststellbremse zu betätigen und der kleinste Gang einzulegen. Handelt es sich um ein Automatikgetriebe, ist die Parksperren einzulegen. Der Zündschlüssel ist beim Aussteigen abzuziehen. Auf abschüssigem Gelände sowie beim Be- und Entladen sind zusätzlich Unterlegkeile zu nutzen.
Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
Der innerbetriebliche Verkehr ist in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dabei geht es unter anderem um die Fragen, ob auf dem Firmengelände Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen rangieren und Menschen verletzen können, schwere Lasten bewegt werden oder Beschäftigte Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen abzuleiten.
Quelle/Text: BG ETEM / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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