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TOP-Prinzip: Mehr Sicherheit auf Dächern

Mehr Sicherheit auf Dächern
Foto: © denboma - stock.adobe.com

Jedes Jahr ereignen sich tödliche Arbeitsunfälle. Oftmals sind Stürze von Dächern oder durch Dachflächen verantwortlich. Wie lässt sich dieses Risiko vermeiden?

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) verzeichnete im vergangenen Jahr 74 tödliche Arbeitsunfälle. Als Hauptursachen werden vor allem Abstürze von Dächern, Leitern und Gerüsten sowie Stürze durch Dachflächen angeführt. Auf Dachflächen können Lichtkuppeln und Lichtbänder eine tödliche Falle darstellen. Auch die Unfallzahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) der letzten 14 Jahre zeigen, dass tödliche Arbeitsunfälle oftmals auf Ab- und Durchstürze zurückzuführen sind. 

Gefahren von Dachstürzen vermeiden 

Um die Gefahren von Dachstürzen zu vermeiden, sollten Betriebe zunächst prüfen, ob sich Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen durch Arbeitsverfahren am Boden ersetzen lassen. So bieten sich Drohnen an, um Inspektionsarbeiten vorzunehmen. Auf diese Weise brauchen Angestellte durchsturzgefährdete Bereiche einer Dachfläche gar nicht erst betreten. Lassen sich Arbeiten in der Höhe nicht vermeiden, empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) das TOP-Prinzip, das für mehr Sicherheit sorgt.

  • Technische Schutzmaßnahmen: Bei Neubauten sollten generell durchsturzsichere Lichtkuppeln und Lichtbänder zum Einsatz kommen. Sind diese bei bestehenden Bauwerken nicht vorhanden, sollten beim nachträglichen Einbau oder Austausch nur durchsturzsichere Elemente verwendet werden. Sind Arbeiten in der Nähe von nicht durchtrittssicheren Bauteilen zu verrichten, sind Umwehrungen wie beispielsweise Geländer, Gitter oder Schutznetze gegen Durchsturz anzubringen. Diese Sicherungen sind über- beziehungsweise unterhalb des Elements vorzunehmen.
  • Organisatorische Maßnahmen: Zum Dach dürfen nur Personen Zutritt haben, die dazu befugt und für Arbeiten auf dem Dach unterwiesen sind. Allen anderen darf kein Zutritt zum Dach möglich sein.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen: Dazu zählt die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) mit geeigneten Anschlageinrichtungen. Darunter fallen ebenso ein Rettungskonzept und entsprechendes Gerät.

Prüfung der Durchsturzsicherheit

Darüber hinaus sollte eine Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit erfolgen – gerade, wenn sich das Betreten eines Daches mit Lichtbändern oder Lichtkuppeln nicht vermeiden lässt. Durchsturzsichere Produkte sind zum Beispiel an dem DGUV Test-Prüfzeichen »Durchsturzsicher« zu erkennen. Von Bedeutung ist ebenso die Beachtung der Herstellervorgaben. Jedoch gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Hersteller, dass ihre Produkte auf Durchsturzsicherheit geprüft werden müssen.

Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Absturzunfälle: Lesen Sie auch »Gefahren bei Arbeiten im Transportwesen« >>

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