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Statistik: Nachholbedarf bei Radonmessungen am Arbeitsplatz

Einige Betriebe haben mit der gesetzlich vorgeschriebenen Radonmessung am Arbeitsplatz begonnen.
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Zu Beginn letzten Jahres haben einige Betriebe mit der gesetzlich vorgeschriebenen Radonmessung am Arbeitsplatz begonnen. Eine Statistik zeigt jedoch, dass viele Unternehmen mit Standort in einem Radon-Vorsorgegebiet noch keine Messungen veranlasst haben.

Bis zum Jahresende 2020 sollten die Bundesländer die Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. Das schreibt das neue Strahlenschutzgesetz vor. Es ist in diesen Gebieten davon auszugehen, dass in Gebäuden der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überdurchschnittlich häufig überschritten wird. Stand Mitte November 2021 haben sechs Bundesländer diese Risikogebiete identifiziert. Dazu zählen Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dort ansässige Unternehmen haben die Pflicht, Radonmessungen an Arbeitsplätzen durchzuführen.

Eine Statistik des weltweit tätigen Radonlabors Radonova und seiner deutschen Partner besagt, dass ein hoher Anteil dieser Betriebe noch nicht damit begonnen hat. Dabei ist die festgelegte Frist für die Erstmessung bereits überschritten. Nach § 127 Strahlenschutzgesetz sollen die Ergebnisse der Messungen spätestens am 30. Juni 2022 vorliegen. Sie müssen aber zwölf Monate andauern. Die Deadline für den Beginn von Messungen war daher schon am 30. Juni 2021. Die Gesetzeslage verpflichtet Unternehmen ebenso, Messungen bei Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss vorzunehmen. Wer der Verpflichtung zur Radonmessung nicht nachkommt, muss mit Folgen rechnen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

»Auch wenn das gesetzlich festgelegte Datum für den Beginn der Messung bereits überschritten ist und die Behörden den Messzeitraum offiziell nicht verlängert haben, lautet die Botschaft dennoch, dass es nicht zu spät dafür ist«, sagt Patrik Nöteberg von Radonova. Es sei wesentlich besser, jetzt mit der Messung zu beginnen, als nie. Die meisten Behörden hätten eine ähnliche Einstellung dazu. Die Möglichkeit einer Zeitverkürzung, um eine gültige Radonmessung mit passiven Detektoren in weniger als zwölf Monaten durchführen zu können, gebe es nicht. »Eine Messung, die über einen kürzeren Zeitraum vorgenommen wird, erfüllt die Anforderungen der Behörden nicht und gibt somit dem Unternehmen kein zulässiges Messergebnis«, sagt er weiter.

Eine Studie des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) aus dem Jahr 2008 schätzt: In Deutschland sind rund fünf Prozent aller Lungenkrebserkrankungen mit tödlichem Verlauf auf Radon in Wohnungen zurückzuführen. Das sind jedes Jahr etwa 1.900 durch Radon verursachte Lungenkrebs-Todesfälle.

Quelle/Text: Radonova / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Radon-Handlungshilfe: Lesen Sie auch »Neue und geänderte BGVR-Schriften November 2021« >>

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