Beschäftigte haben Anspruch auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Diese sollte auch vor Gefährdungen durch psychische Belastungen schützen.
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) 2022 hat in ihren Kernarbeitsnormen verankert, dass alle Arbeitnehmer ein Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung haben. Dass dies auch den Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung beinhaltet, darauf weisen Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.
Stress im Job kann viele Gründe haben – sei es ein hoher Workload, ein Konflikt im Team oder eine umständliche Software. Psychische Belastungen können Erkrankungen zur Folge haben. So haben Krankheitstage aufgrund psychischer Erkrankungen im Jahr 2022 einen Höchststand erreicht. Zu häufigen Krankheitsgründen bei psychischen Erkrankungen zählen Depressionen sowie Belastungs- und Anpassungsstörungen.
Arbeitgeber sind in der Pflicht, arbeitsbedingte Risiken für die Gesundheit zu ermitteln, diesen vorzubeugen und entgegenzuwirken. Mit der Gefährdungsbeurteilung werden sowohl körperliche als auch psychische Risiken und Belastungsfaktoren erfasst. Dieses Instrument nutzen jedoch nicht alle Unternehmen und Einrichtungen. So berichtet die DGUV über die »#whatsnext-Studie« des Instituts für Betriebliche Gesundheitsberatung. Demnach führen bisher nur 51,5 Prozent der befragten Organisationen eine Gefährdungsbeurteilung durch. »Dieser Wert ist noch zu niedrig«, sagt Hannah Huxholl, Referentin für arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bei der DGUV. Es sei im Interesse jedes Unternehmens, seine Beschäftigten vor Gefährdungen durch psychische Belastung am Arbeitsplatz zu schützen. Gute Arbeitsbedingungen würden auch zufriedene Beschäftigte bedeuten, die gerne im Unternehmen arbeiten. In Zeiten des Arbeitskräftemangels sei das nicht zu unterschätzen.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Gefährdungsbeurteilung: Lesen Sie auch »Psychische Faktoren selten berücksichtigt« >>