Die neue Betriebssicherheitsverordnung soll bis zu Beginn des kommenden Jahres veröffentlicht werden. Die Bundesregierung hat die Neuveröffentlichung bereits beschlossen. Jetzt fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates.
Neufassung beschlossen
Ende August hat die Bundesregierung eine Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschlossen. Diese soll bis Anfang des Jahres 2015 in Kraft treten. Ziel der Neufassung ist:
- ein verbesserter Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln,
- ein optimalerer Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen,
- die Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen,
- die Verbesserung des Arbeitsschutzes allgemein.
Außerdem setzt die Neufassung laut des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) inhaltlich einen Schwerpunkt auf Unfallrisiken, dazu zählen die Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen oder Manipulationen. Zudem soll die Verordnung zum ersten Mal in ihrer Geschichte konkretere Angaben zur altersgerechten Gestaltung und zu ergonomischen sowie psychischen Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln enthalten.
Anpassung an die Gefahrstoffverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung enthält künftig keine doppelten Regelungen bei bestimmten Dokumenten und Prüfungen mehr. Das betrifft nicht nur Regelungen innerhalb der noch geltenden Betriebssicherheitsverordnung aus dem Jahr 2002, sondern auch Überschneidungen mit anderen Verordnungen wie beispielsweise der Gefahrstoffverordnung.
Auch die Explosionsschutzprüfungen sind überarbeitet und neu gestaltet. Die Neufassung enthält künftig konkrete Anforderungen an die Person der Prüfer. Dafür entfällt die Forderung, dass Prüfungen bei Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten nur durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden dürfen.
Hinweise zu materiellen Erfordernissen im Rahmen des Brand- und Explosionsschutzes werden aus der Betriebssicherheitsverordnung herausgenommen und befinden sich künftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung.
Die Neuveröffentlichung wurde von der Bundesregierung bereits beschlossen. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen.
Quelle/Text: BMAS, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © ehrenberg-bilder - Fotolia.com
Übersicht: Lesen Sie auch »Thema Explosionsschutz« >>