Manchmal können auch die besten Sicherheitsmaßnahmen schwere Arbeitsunfälle nicht verhindern. Das kommt zwar selten vor, aber es passiert. Die neue DGUV-Information 206-017 »Gut vorbereitet für den Ernstfall! - Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen« bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich auf den Ernstfall vorzubereiten und ihren Fürsorgepflichten nachzukommen.
Traumatische Ereignisse stellen für Betroffene und Personen, die Arbeitsunfälle unmittelbar miterlebt haben, eine extreme psychische Belastung dar, die zeitnah erkannt und behandelt werden muss. Ansonsten können sie sich in schwerwiegende Krankheiten wandeln, die mitunter in langen Arbeitsausfallzeiten gipfeln. Die neue DGUV-Information 206-017 »Gut vorbereitet für den Ernstfall! - Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen« unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung auf den Ernstfall.
Die Handlungshilfe richtet sich an alle Unternehmen, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines schwerwiegenden Arbeitsunfalls gegeben ist, zum Beispiel bei Transport- und Bauunternehmen. Sie skizziert, wie Unternehmen anhand einer Gefährdungsbeurteilung herausfinden können, ob sie Maßnahmen ergreifen sollten und benennt das praktische Vorgehen zur Erarbeitung eines Betreuungskonzeptes, das einen Notfallplan sowie die Bestimmung und Einarbeitung von Kümmerern und Ersthelfern umfasst.
Neben Hinweisen zum praktischen Vorgehen im Ernstfall enthält die DGUV-Information 206-017 Informationen für die Zeit nach einem traumatischen Ereignis, etwa Behandlungsmaßnahmen für Betroffene, die von Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften angeboten werden. Dazu zählen das Reha-Management, psychotherapeutische Verfahren sowie Wiedereingliederungsprogramme.
Rechtliche Hinweise, ein Auszug von praxisrelevanten Fragen- und Antworten sowie Anhänge mit weiterführenden Informationen und Hilfestellungen sowie mit einem Notfallplan-Formular und einer »Prüfliste Psychotrauma der Unfallversicherung Bund und Bahn« bilden den Abschluss der Schrift.
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de
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