Verkürzte Grundausbildung, dafür mehr Praxis – so sieht die Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer seit dem 1. April 2015 aus. Zukünftig konzentrieren sich die Lerneinheiten auf absolut wesentliche Inhalte. Was die Änderungen konkret bedeuten, erfahren Sie hier.
Ersthelferausbildung - Alt versus Neu
Wichtig bei alledem: »Sind weitergehende Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Ersten Hilfe notwendig, z.B. Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen, so fallen diese nicht in den Bereich der Aus- bzw. Fortbildung, sondern in den Bereich der Weiterbildung«, heißt es im »DGUV Grundsatz 304-001 - Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe«.
Ersthelfer nur bei ermächtigten Stellen ausbilden
Die Revision der Aus- und Fortbildung betrifft nicht nur die betrieblichen Ersthelfer. Ebenso davon betroffen sind beispielsweise auch Führerscheinbewerber. Allerdings soll die dafür notwendige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung erst in den nächsten Monaten erfolgen. Das neue Konzept der Erste-Hilfe-Kurse haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe entwickelt.
Anlass für die Neuregelungen sind Vereinfachungen
In den Fokus stellen möchte die DGUV hinsichtlich Ersthelferausbildung zukünftig die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzliche Handlungsstrategien. Wegfallen dafür soll eine zu hohe Detailgenauigkeit der Anweisungen sowie überflüssige medizinische Informationen. Hingegen nimmt der Praxisanteil eine größere Bedeutung ein. So soll die Verfügbarkeit der Kenntnisse gesteigert werden. Neben einer didaktischen Optimierung ist die Fortbildung zukünftig deutlich zielgruppenorientierter gestaltet.
Ziele der Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer
Während der Fortbildung sollen die Teilnehmer die in der Grundausbildung erworbenen Kompetenzen sichern. Darüber hinaus werden Maßnahmen vermittelt und Notfallsituationen trainiert. Zudem stehen optionale Themen, die sich anhand des spezifischen Bedarfs der Teilnehmer oder des Unternehmens ergeben, zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen bei Gewalteinwirkung auf den Kopf, bei bewusstlosen Motorradfahrern den Helm abnehmen oder Versorgung von Amputationsverletzungen.
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © wellphoto - Fotolia.com
Präventionsmittel: Lesen Sie auch »Neu: Erste-Hilfe-Plakat auf Englisch« >>