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Neue Branchenregel: DGUV Regel 101-603 – Branche Abbruch und Rückbau

Die DGUV REgel 101-603 - Branche Abbruch und Rückbau wurde neu veröffentlicht.
Foto: © Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Es gibt eine neue Branchenregel für das Arbeiten im Bereich Abbau und Rückbau. Die DGUV Regel 101-603 gibt einen Überblick über die wichtigsten staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen, Gefährdungen und präventive Maßnahmen.

Baustellen, auf denen Gebäude abgerissen oder zurückgebaut werden, bergen ein hohes Gefahrenpotenzial für die Beschäftigten, zum Beispiel das Arbeiten in hoher Höhe, das Arbeiten mit gefahrstoffbelasteten Baumaterialien, Lärm und Staub. Ergo: Die Möglichkeit für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten ist gegeben.

Genau dort setzt die neue Branchenregel DGUV Regel 101-603 – Branche Abbruch und Rückbau an. Sie liefert wichtige und hilfreiche Hinweise dazu, wie sich Gefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden und arbeitsbedingte Gesundheitsschäden auf Abbruchbaustellen soweit wie möglich minimieren lassen. Konkret umfasst die Regel die Grundlagen für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz, wobei sie den Fokus stark auf die verschiedenen Arbeitsplätze und Tätigkeitsfelder bei Abbruch und Rückbau legt.

Um sicherzugehen, dass alle Lösungsvorschläge auch in der Praxis funktionieren, haben an der Erstellung der Branchenregel Fachleute diverser Berufsgenossenschaften mit Experten aus der Abbruchbranche zusammengearbeitet. Für die Aktualität sorgen geplante Updates. So soll die neue Branchenregel DGUV Regel 101-603 – Branche Abbruch und Rückbau im Zeitraum von fünf Jahren aktualisiert und inhaltlich erweitert werden.

Die Branchenregel steht Ihnen in unserer arbeitssicherheit.de-Bibliothek zur Verfügung >>.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de

Arbeitsunfall: Lesen Sie auch »Was ist ein Arbeitsunfall und was nicht?« >>

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