Die Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin hat ihre Liste von Anbietern von Software zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern aktualisiert. Diese verhilft Unternehmen auf der Suche nach geeigneten Hilfsmitteln im Gefahrstoffmanagement zu einem ersten Überblick.
Zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern steht Unternehmen eine Reihe von Software zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (BAuA) pflegt seit 2004 eine Liste von Anbietern, die regelmäßig aktualisiert wird. Diese bietet Unternehmen einen ersten - wenngleich nicht vollständigen - Überblick über das bestehende Software-Angebot. Im Juni 2015 wurde die Liste erneut aktualisiert und enthält nun 35 Anbieter.
Die Liste »Software zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern« steht auf den Internetseiten der BAuA zum kostenlosen Download zur Verfügung (hier klicken >>).
Die BAuA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und die gelisteten Programme keiner Qualitätskontrolle unterzogen wurden.
Hinweise zu Sicherheitsdatenblättern
Das Sicherheitsdatenblatt eines Produktes liefert berufsmäßigen Nutzern beziehungsweise Kunden Hinweise über enthaltene gefährliche Stoffe und Gemische. Es bildet die Grundlage für die Umsetzung von notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitspatz. Die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes erfolgt nach den Vorgaben der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Das Format des Sicherheitsdatenblattes ist dabei fest vorgegeben. Der Anhang II REACH-Verordnung enthält einen Leitfaden für die Erstellung.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de
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