Das Sicherheitsdatenblatt ist ein Instrument zur Übermittlung geeigneter sicherheitsbezogener Informationen über eine Chemikalie. Dieses Medium richtet sich an den beruflichen Verwender. Es fasst alle wichtigen Informationen zusammen, die zum Ergreifen erforderlicher Maßnahmen zum Gesundheits- und Umweltschutz und für die Sicherheit am Arbeitsplatz benötigt werden. Seit dem 1. Juni 2007 ergeben sich die vom Hersteller, Einführer oder erneutem Inverkehrbringer hinsichtlich des Sicherheitsdatenblattes zu beachtenden Anforderungen aus Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung muss folgende Angaben in nachstehender Reihenfolge enthalten:
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- Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung
- Mögliche Gefahren
- Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Handhabung und Lagerung
- Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
- Physikalische und chemische Eigenschaften
- Stabilität und Reaktivität
- Toxikogische Angaben
- Umweltbezogene Angaben
- Hinweise zur Entsorgung
- Angaben zum Transport
- Rechtsvorschriften
- Sonstige Angaben