Das Einschätzen und Beurteilen von Infektionsrisiken am Arbeitsplatz stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Deshalb liefert die BAuA einen Überblick über arbeitsbedingte Infektionsrisiken, um die Gefährdungsbeurteilung zu erleichtern.
Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Gefährdung ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen und zu dokumentieren. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, die Arbeitnehmer über den Umgang mit infektiösen Materialien und den davon ausgehenden Gefahren aufzuklären sowie betriebsärztliche Untersuchungen und entsprechende Schutzimpfungen anzubieten. In der Praxis läuft es jedoch nicht immer so reibungslos. Die Datenbasis der Gefährdungsbeurteilung ist in vielen Unternehmen eher unzureichend. Die Gründe dafür sind: Unwissenheit über die Verpflichtung, Zeitmangel oder fehlende Information, wie eine Gefährdungsbeurteilung auszusehen hat. Manchen Arbeitgebern ist nicht einmal bekannt, was eine Gefährdungsbeurteilung überhaupt ist.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Unternehmen über die möglichen arbeitsbedingten Infektionsrisiken aufzuklären und ihnen damit die Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung zu erleichtern.
Forschungsbericht der BAuA klärt auf
Mit dem Forschungsbericht »Epidemiologie arbeitsbedingter Infektionskrankheiten« liefert die BAuA ein Überblick über arbeitsbedingte Infektionsrisiken. Der Schwerpunkt auf den nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen außerhalb von Laboratorien - gemeint sind Tätigkeiten, bei denen entweder der biologische Arbeitsstoff nicht genau bekannt ist, die Tätigkeit sich nicht unmittelbar auf einen beziehungsweise mehrere biologische Arbeitsstoffe ausrichtet oder die Exposition der Beschäftigten nicht hinreichend bekannt oder abschätzbar ist. Beispielsweise ist ein Wald- oder Forstarbeiter in niederer Vegetation und in Wäldern tätig, wobei er häufig auch direkten Kontakt zu frei lebenden Tieren hat. Somit setzt er sich einer Vielzahl von biologischen Arbeitsstoffen aus der Pflanzen- und Tierwelt aus, von denen schwer einschätzbare Gefahren und Infektionsrisiken für die Beschäftigten ausgehen.
Grundlage für den Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Deutschland ist die »Richtlinie 2000/54«. Die in dieser Richtlinie aufgeführten Erreger haben die Forscher im Hinblick auf ihre Bedeutung für nicht gezielte Tätigkeiten in Deutschland beurteilt. Das Ergebnis: Der Forschungsbericht enthält eine Auflistung von 161 Erregern und berichtet über Erkrankungen, betroffene Organen, gefährdende Tätigkeiten und Arbeitsbereiche, Infektionswege, Schutzmaßnahmen, Diagnostik und Therapie. Außerdem weisen mehr als 50 Berichte darauf hin, bei welchen nicht gezielten Tätigkeiten außerhalb von Laboratorien möglicherweise eine erhöhtes Infektionsrisiko besteht.
Der Forschungsbericht steht zum Download unter der Adresse www.baua.de/publikationen bereit.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de
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